Gleich mehrfach hat die «Basler Zeitung» gegen journalistische Prinzipien verstossen, als sie vor einem Jahr eine Reise von Spitzenbeamten nach Schweden skandalisierte. Das hat der Presserat festgestellt.
Deutlich wie selten hat der Schweizer Presserat eine Artikelserie der «Basler Zeitung» gerügt (Stellungnahme auf der Rückseite). Vom 18. bis 20. Februar 2014 hatte die BaZ eine Weiterbildungsreise von Kaderleuten des Basler Bau- und Verkehrsdepartements (BVD) nach Stockholm skandalisiert. Der ursprüngliche Vorwurf der Zeitung lautete, dass die Partner der Spitzenbeamten auf Staatskosten gratis mitreisen dürften.
In den Tagen darauf wurde die Anschuldigung relativiert und teilweise variiert. Als einzigen nachvollziehbaren Beleg führten die BaZ-Redaktoren Daniel Wahl und Aaron Agnolazza die vermeintliche Teilnehmerliste an. Noch am selben Tag entpuppte sich diese als ein Dokument von ganz anderer Natur – nämlich als Einladung zum Weihnachtsessen 2013.
Dabei hatte es die BaZ unterlassen, die Liste zu überprüfen. Darauf aufgeführt waren zwei Personen, die 2014 gar nicht mehr im Dienst des BVD standen. Eine Person war in Pension gegangen, die andere hatte die Stelle gewechselt. Die Pensionierung stand bei der Planung der Reise im November 2014 längst fest.
Verstoss gegen Wahrheitspflicht
«Es wäre für sie [die Autoren, die Red.] ein Leichtes gewesen, die auf der Liste aufgeführten Namen zu überprüfen. Die Autoren haben dies nicht getan, sondern die Liste ungeprüft mit offensichtlich falschen Namen veröffentlicht und als Hauptbeleg für ihre These verwendet […]. Damit haben sie gegen elementare journalistische Sorgfaltspflichten verstossen», schreibt nun der Presserat, bei dem das BVD Mitte April 2014 eine Beschwerde eingereicht hatte. Das Urteil: Die Publikation der Liste verstiess gegen die Wahrheitspflicht.
Der Presserat rügt weiter, dass die angeführten «Informanten», mit denen die BaZ ihre Vorwürfe stützen wollte, weder in den Artikeln noch in der Beschwerdeantwort «auch nur ansatzweise näher beschrieben sind». Die seriöse Wahrheitssuche gehöre «zum Handwerk jedes Journalisten». «Der Leser erfährt nichts Weiteres über diese Quelle und auch nicht, welche Fakten deren Glaubwürdigkeit belegen würden.» Angesichts der Schwere der Vorwürfe genüge eine solch pauschale Bezeichnung der Quellen nicht.
«Letztlich fällt der geltend gemachte Skandal in sich zusammen.»
Erstaunt stellt der Presserat fest, dass die BaZ selber einräumt, «die Wahrheitspflicht verletzt zu haben», indem sie zwei Tage nach dem Erscheinen des ersten Artikels festhält, dass das BVD angeblich, «um allfällige Vorwürfe zu entkräften», im Vorfeld entschieden hätte, entgegen der ursprünglichen Absicht, die Partner müssten die Reisekosten selber übernehmen. «Letztlich fällt damit der am 18. Februar 2014 geltend gemachte Skandal in sich zusammen», schreibt der Presserat.
Verletzt hat die BaZ auch die Berichtigungspflicht, da sie die Richtigstellung des BVD, am Tag der Publikation des Artikels verschickt, nicht publiziert hatte.
In zwei Punkten erhält die BaZ recht: Das BVD ist genügend detailliert zu den Vorwürfen befragt worden und hatte zweitens ausreichend Raum zur Verfügung, sich zu rechtfertigen.
Privatsphäre verletzt
Nicht statthaft war in den Augen des Presserats auch, die Namen der Teilnehmer zu nennen, insbesondere jenen des Leiters des Tiefbauamts Roger Reinauer, dem die BaZ vorhielt, einen Zweitwohnsitz in Schweden zu haben. Das Blatt suggerierte einen Zusammenhang der privaten Interessen Reinauers mit der Kaderklausur. Damit habe die BaZ das Recht auf Privatsphäre verletzt, so der Presserat.