Die Regierung musste ran. Anders wäre es wohl nichts mehr geworden mit der neuen Kuppel. Die beteiligten Player standen mehr konfrontativ denn konstruktiv zueinander. Die Situation war verknorzt, die Lösung klar: Es mussten neue Verträge her, mit klaren Vorgaben, Verantwortungen und neuen Laufzeiten, damit ein Neubau finanziell überhaupt tragbar wird.
Nun steht das Vertragswerk, wie Regierungsrätin Eva Herzog gegenüber der TagesWoche bestätigte: «Heute Morgen haben alle Beteiligten bei einer gemeinsamen Sitzung mit IBS (Immobilien Basel-Stadt, Red.) dem Notar das Einverständnis für das beschriebene Vorgehen und für den Beurkundungstermin gegeben. Die Unterzeichnung und Beurkundung der Verträge ist Anfangs Mai 2018 terminiert.»
«Damit die Sache vorankommt, habe ich Gespräche mit allen Beteiligten geführt und IBS hat das Vertragswerk erstellt.»
Auf Nachfragen zu konkreten Inhalten des neuen Vertrages der Stadt mit der QPL AG schreibt die Regierungsrätin: «Beim Nachtrag zum Baurechtsvertrag geht es einerseits darum, dass der Baurechtsvertrag zeitlich um die 30 Jahre nachdatiert wird. Andererseits wird gleichzeitig der Unterbaurechtsvertrag zwecks Kuppelbau zwischen der QPL AG und der Stiftung abgeschlossen.»
Damit diese Nachdatierung der Parzelle im Nachtigallenwäldeli von Baurechtnehmerin QPL AG nicht missbraucht werden kann, um die bestehenden Betriebe dort einfach länger betreiben zu können, ist das neue Vertragswerk gemäss Herzog an klare Baubedingungen geknüpft:
«Der Nachtrag zum Baurechtsvertrag sieht vor, dass dieser nur nachdatiert wird, sofern die QPL AG einen Unterbaurechtsvertrag zwecks Kuppelbau abschliesst. Hiermit ist sichergestellt, dass die Kuppel und die Bandräume realisiert werden. Damit die Sache vorankommt, habe ich Gespräche mit allen Beteiligten geführt und IBS hat das Vertragswerk erstellt.»
Das klingt deutlich konkreter als das «vage ‹Demnächst›» der letzten zehn Jahre, welches unter anderem auch Grossrat Michael Koechlin beklagte. Anfang Februar reichte er deshalb eine Interpellation an den Regierungsrat ein: «Neubau Kuppel mit Bandproberäumen endlich realisieren».
Der Regierungsrat antwortete am 28. Februar. Man liest darin von konstruktiven Gesprächen im Januar, bei denen «alle Beteiligten ihre Bereitschaft zugesichert haben, den Bau der neuen Kuppel mit Bandproberäumen zu ermöglichen und voranzutreiben». Und dass Immobilien Basel-Stadt die Verhandlungen zum Nachtrag des Baurechtsvertrags führe.
Der markanteste Satz in der regierungsrätlichen Antwort: «Aus Sicht des Kantons gibt es keinen Grund, mit der Unterzeichnung des Vertragswerkes zu warten.» Die klare Tempoansage und der bestimmte Ton liessen vermuten: Die Angelegenheit Kuppel ist nun Chefsache, also in der Hand von Eva Herzog, da Immobilien Basel-Stadt zum Finanzdepartement gehört.
Schäfer: «Wir planen zügig weiter!»
Nun liefert die Regierungsrätin konkrete Daten und Angaben nach. Dank der Tempoverschärfung von Herzog scheint nun realistisch, was die Stiftung Kuppel Anfang Jahr verkündete: Architekturwettbewerb im ersten Halbjahr 2018, Eröffnung der neuen Kuppel 2020.
Tobit Schäfer, Präsident der Stiftung Kuppel, ist nach der Sitzung erleichtert: «Dank der Initiative von Eva Herzog konnten in konstruktiven Gesprächen alle für uns entscheidenden Parameter geklärt werden: Grösse und Lage des Unterbaurechtsperimeters wurden definiert, die Laufzeit auf 30 Jahre ab 2019 verlängert und das unentgeltliche Unterbaurecht nochmals bestätigt.»
Selbst wenn die Unterschriften unter dem Vertrag noch fehlen, verspricht Schäfer: «Wir planen zügig weiter!» Muss er auch. Das Tempo hat Herzog nun vorgegeben, verantwortlich für weitere Verzögerungen wäre ab Mai nun klar die Stiftung Kuppel.