1.-August-Feuerwerke drohen den Feuerverboten zum Opfer zu fallen

Wegen Hitze und Trockenheit dürfen Private in diesem Jahr fast in der ganzen Schweiz keine Raketen stiegen lassen. Selbst einige offizielle Feuerwerke werden wohl nicht gezündet.

Das Feuerwerk auf dem Berner Hausberg Gurten - hier vom Bundesplatz aus gesehen - droht dieses mal dem Feuerverbot zum Opfer zu fallen. (Bild: sda)

Wegen Hitze und Trockenheit dürfen Private in diesem Jahr fast in der ganzen Schweiz keine Raketen stiegen lassen. Selbst einige offizielle Feuerwerke werden wohl nicht gezündet.

Allerdings haben nicht alle Gemeinden die gleichen Verbote. Gut dran sind vor allem Ortschaften mit Seeanstoss. So kann im Kanton Bern in Neuenstadt und Biel am Bielersee sowie in Spiez am Thunersee ein Feuerwerk gezündet werden.

In der Stadt Bern hingegen droht dem traditionellen Feuerwerk auf dem Hausberg Gurten das Aus. Während in Zürich noch nicht über die Frage von Feuerwerken entschieden wurde, musste auch die Baselbieter Gemeinde Laufen aufgrund der Wetterprognosen das Feuerwerk bereits absagen.

Besonders gefährlich ist die Lage in der Westschweiz. Dort verboten alleine am Freitag die Kantone Neuenburg, Waadt und Wallis das Abfeuern von Feuerwerk.

Generelle Feuerverbote oder solche mit gewissen Ausnahmen gelten unter anderem auch in den beiden Basel, Aargau, Freiburg, Luzern, Schwyz, Tessin, Glarus, Graubünden, Jura, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Solothurn, Uri, Waadt, Wallis und Zug. Allerdings kann die Situation je Kanton und Gemeinde noch stark variieren.

Spezielle Feuerwerk-Plätze in Freiburg

So wies der Kanton Freiburg darauf hin, dass der Kauf von Feuerwerk nicht verboten sei, es bei der Benutzung allerdings Einschränkungen gebe. Gemeinden könnten Feuerwerk auf dafür vorgesehenen Plätzen erlauben, unter Aufsicht der Feuerwehr.

Das Zünden von Vulkanen oder bengalischen Streichhölzern bleibe auf Kiesplätzen oder asphaltierten Flächen erlaubt. Wer sich nicht an das Feuerwerk-Verbot hält, riskiert neben einem Brand auch eine Busse von bis zu 50’000 Franken.

Selbst wenn der Himmel bis zum 1. August noch seine Schleusen öffnete, würde das kaum noch für die trockenen Böden reichen. Nur eine längere Regenperiode könnte das Feuerverbot aufheben, wie der Kanton Jura festhielt.

Umatzeinbussen für Lieferanten

Auch für die Lieferanten der Feuerwerke ist die Lage schwierig. So zum Beispiel für die Firma SSE in Brig im Oberwallis, welche mit dem Nationalfeiertag etwa ein Drittel ihres Umsatzes im Bereich Pyrotechnik macht.

Wegen der Feuerverbote drohe ein massiver Umsatzverlust, sagte Gilles de Preux, Leiter der Geschäftseinheit Sprengstoffe und Pyrotechnik, der Nachrichtenagentur sda. Man stehe mit den Gemeinden in regelmässigem Kontakt. Die Sicherheit gehe stets vor.

Für ein schönes Feuerwerk wird zwischen 40’000 und 70’000 Franken ausgegeben, für grosse Anlässe wie die Fêtes de Genève belaufen sich die Kosten auf bis zu 100’000 Franken, wie Gilles de Preux festhielt.

Ein Trost für das Unternehmen bleibt, dass die Geschäfte nicht nur am 1. August laufen. Auch für Events, Stadtfeste oder Silvester würden Feuerwerke bestellt. Zudem mache der Direktverkauf von Feuerwerk ungefähr 15 Prozent des Umsatzes aus.

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