Im Kanton Basel-Landschaft bleibt der 1. Mai ein gesetzlich anerkannter Feiertag. Der Landrat hat am Donnerstag einen Vorstoss zu Streichung aus FDP-Kreisen mit 58 zu 18 Stimmen abgelehnt.
Die Arbeitswelt und die Rahmenbedingungen hätten sich grundlegend geändert, hiess es in der Motion, die eine Änderung des Ruhetagsgesetzes gefordert hatte. Es erscheine daher nicht mehr als notwendig und gerechtfertigt, einmal pro Jahr im Rahmen eines Feiertags den Klassenkampf zu beschwören.
Der 1. Mai sei im Kanton Basel-Landschaft heute eine «überschaubare Parteiveranstaltung». Er werde ausserdem nur noch von sechs Kantonen als gesetzlicher Feiertag anerkannt, sagte der Landrat, der den Vorstoss eingereicht hatte. Es könne daher gut auch ein anderer Tag als Feiertag definiert werden.
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Die Bevölkerung habe sich an diesen fixen Feiertag gewöhnt, konterten Gegner des Vorstosses. Diese kamen auch aus bürgerlichen Kreisen. Auch andere Feiertage stünden zudem heute nicht mehr immer für das, was sie einmal waren.
Es sei nicht klar, ob ein Ersatzfeiertag genügend abgestützt sei, argumentierte die Regierung, die den Vorstoss ebenfalls abgelehnt hatte. Eine solche Abklärung würde einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen. Die dafür benötigten Ressourcen könnten besser eingesetzt werden.