Der hochbegabte Zehnjährige aus der Zentralschweiz, der bereits die Matura-Prüfung in Mathematik bestanden hat, darf auch an der Universität Zürich (UZH) nicht regulär studieren. Bereits bei der ETH wurde er abgewiesen, weil er keine vollständige Matura besitzt.
Der Knabe wird somit weiter das Gymnasium Immensee im Kanton Schwyz besuchen. Er darf aber ein spezielles Mathematik-Förderprogramm an der Uni absolvieren, in dem er sich vertieft mit der Materie auseinandersetzen kann, wie die UZH mitteilte.
Alle zwei Wochen wird das kleine Mathe-Genie Lektionen in Zürich besuchen, dazu erhält er Aufgaben für selbstorganisiertes Lernen. Dieses Förderprogramm wird in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Leitung des Gymnasiums Immensee durchgeführt.
Obwohl der Zehnjährige nicht «normaler» Student werden darf, sind die Eltern mit dieser Lösung zufrieden. «Wir freuen uns sehr über die individuelle Lösung, die die Universität unserem Sohn anbietet», werden die Eltern zitiert. Der Vater des Gymnasiasten aus Meierskappel LU ist Mathematik-Professor im Ruhestand.
Keine Anrechnung ans Studium
Von dieser erstmals angebotenen, individuellen Lösung profitiert auch die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der UZH. Man betrachte diese Lösung «als Beispiel für eine vertiefte Kooperation mit Gymnasien». Junge Hochbegabte sollen also künftig vermehrt mit Spezialprogrammen gefördert werden.
Für ein allfälliges späteres Studium bringt das Förderprogramm allerdings nichts: Kreditpunkte können nicht gesammelt werden. Der Knabe kann sich die Leistungen auch nicht an ein späteres Bachelor- oder Masterstudium anrechnen lassen.
Der Zehnjährige übersprang in der Primarschule dreimal die Klasse und trat im Sommer 2012 in die erste Klasse des Gymnasiums Immensee ein. Im Frühling 2013 stellte er sich der Matura-Prüfung in Mathematik und bestand sie mit Bestnoten.
ETH lehnte ihn wegen fehlender Matura ab
Danach äusserten die Eltern den Wunsch, dass ihr Sohn als regulär immatrikulierter Student einzelne ETH-Vorlesungen besuchen und Prüfungen ablegen kann. Die ETH lehnte jedoch ab, weil der Knabe die Zulassungsbedingungen nicht erfülle.
Entscheidend sei nicht das Alter des Studienanwärters, sondern dass er nicht über eine eidgenössisch anerkannte Maturität verfüge oder eine Aufnahmeprüfung an der ETH bestanden habe.