Der Bundesrat möchte den Preis pro Päckli Zigaretten nach und nach bis auf 11 Franken erhöhen. Derzeit ist der Spielraum für weitere Steuererhöhungen ausgeschöpft. Die Politik der langsamen, aber stetigen Erhöhung der Tabaksteuer soll jedoch auch in Zukunft fortgesetzt werden können.
Die dafür notwendige Revision des Tabaksteuergesetzes hat der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt. Die Gesetzesänderung würde nicht unmittelbar eine Erhöhung der Zigarettenpreise bewirken. Sie soll der Regierung aber die Kompetenz geben, die Steuern auf Zigaretten und Feinschnitttabak nach und nach weiter zu erhöhen.
Erhöhung in Schritten
Die Revision wird nötig, weil der Spielraum mit der letzten Steuererhöhung um 10 Rappen im April 2013 vollständig ausgeschöpft wurde. Seit 2003 hatte der Bundesrat die Steuer auf Zigaretten sechs Mal um insgesamt 1,70 Franken erhöht. Mit den Aufschlägen der Industrie stieg der Preis pro Schachtel Zigaretten in der meistverkauften Preisklasse in diesem Zeitraum von 5,20 Franken auf 8,20 Franken.
Mit der Gesetzesänderung hätte der Bundesrat die Möglichkeit, die Steuer schrittweise um weitere 2,80 Franken zu erhöhen, was einen Verkaufspreis von 11 Franken ergeben würde. Tatsächlich könnte der Preis pro Schachtel Zigaretten in einigen Jahren aber noch höher sein, weil auch die Herstellerpreise weiter steigen dürften.
Um zu vermeiden, dass die Raucher auf Selbstgedrehte oder Pfeifen umsteigen, soll auch die Steuer auf Schnitttabak in ähnlichem Umfang wie bei den Zigaretten weiter erhöht werden. Diese beträgt derzeit 80 Franken pro Kilogramm Feinschnitttabak.
Langsame Erhöhung
Die Steuern sollen wie bisher in kleinen Schritten erhöht werden, wie der Bundesrat im Bericht zum Entwurf betont. Die Eidgenössische Tabakkommission hatte vor kurzem markantere Erhöhungsschritte von bis zu 80 Rappen empfohlen. Sie sieht darin eine wirksame und kostengünstige Präventionsmassnahme.
Dieser Empfehlung folgt der Bundesrat in seinem Entwurf nicht. Massive und unausgewogene Steuererhöhungen hätten Schmuggel, Schwarzmarkt und somit Kriminalität zur Folge, schreibt er in seinem Bericht.
Teure Schweizer Zigaretten
Mit der Erhöhung der Tabaksteuer verfolgt der Bundesrat auch das Ziel, diese schrittweise dem Niveau der EU anzunähern. Bei den Verkaufspreisen hat die Schweiz die meisten Nachbarländer aber inzwischen überholt. Laut dem Bericht des Bundesrats kostete eine Schachtel der meistgekauften Preisklasse im Juli in Österreich 5,80 Franken, in Italien 6,20 Franken und in Deutschland 6,50 Franken.
Nur in Frankreich waren Zigaretten mit 8,70 Franken teurer als in der Schweiz. In England kostete eine Schachtel nach Angaben der Eidgenössischen Zollverwaltung im Januar 11,75 Franken. In Polen, Ungarn, Kroatien oder Spanien sind Zigaretten dagegen markant günstiger als in der Schweiz.
Der Bundesrat schliesst daher auch nicht aus, dass sich Raucher künftig vermehrt im kostengünstigeren Ausland eindecken werden – zwei Stangen können derzeit zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Sinkende Umsätze
Gemäss dem Bericht zur Vernehmlassung könnte dies zu sinkenden Umsätzen im Detailhandel führen, insbesondere in grenznahen Regionen, wodurch auch Arbeitsplätze in der Schweiz gefährdet wären. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass trotz abnehmender Verkäufe kaum mit einem Abbau von Arbeitsplätzen in grösserem Umfang zu rechnen sei, schreibt der Bundesrat.
Für den Bund hingegen geht er von weiter steigenden Einnahmen aus der Tabaksteuer aus. Diese sind in den letzten gut 20 Jahren trotz sinkender Verkaufszahlen tatsächlich stetig gewachsen: 1991 wurden gemäss Zollverwaltung gut 16 Milliarden Zigaretten verkauft, die Einnahmen aus der Tabaksteuer beliefen sich auf 972 Millionen Franken.
Bis 2012 waren die Verkäufe auf 11,427 Milliarden Zigaretten zurückgegangen, die Einnahmen waren inzwischen jedoch auf 2,397 Milliarden angewachsen.
Die Einnahmen aus der Tabaksteuer werden zweckgebunden für die AHV und die IV sowie für Ergänzungsleistungen eingesetzt. Eine Erhöhung um 30 Rappen würde zusätzliche rund 150 Millionen Franken in die Kasse der Sozialwerke spülen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. November 2013.