12 Jahre Haft für Marokkaner nach Messer-Attacke auf Ex-Frau

Das Kriminalgericht in Lausanne hat am Montag einen 37-jährigen Marokkaner zu 12 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2010 44 Mal auf seine Ex-Frau eingestochen. Das Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt und überlebte.

Die Lausanner Polizei bei einem Einsatz (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Kriminalgericht in Lausanne hat am Montag einen 37-jährigen Marokkaner zu 12 Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2010 44 Mal auf seine Ex-Frau eingestochen. Das Opfer wurde lebensbedrohlich verletzt und überlebte.

Das Gericht befand den Mann hauptsächlich des versuchten Mordes, der qualifizierten Körperverletzung und Nötigung schuldig. Beim Strafmass folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es sprach von einem schweren Verschulden des Mannes.

Für die Richter stand ausser Zweifel, dass der Marokkaner seine Frau hatte töten wollen. Er habe mit einer „abscheulichen Hartnäckigkeit“ auf sie eingestochen. Hätte das Gericht bei ihm nicht eine leicht bis mittelmässig verminderte Zurechnungsfähigkeit festgestellt, hätte es ihn für 20 Jahre hinter Gitter geschickt.

Der Mann hatte während des Prozesses die Messerstiche gegen seine Ex-Frau zugegeben. Gleichzeitig hatte er sie aber als Teufelsweib bezeichnet, das nicht habe arbeiten wollen und ihm mangelnden Respekt gezeigt habe.

Mit vier Messern zugestochen

Der Marokkaner, Taxifahrer von Beruf, lernte seine Frau 2003 kennen und heiratete sie 2006. Danach stritt sich das Paar immer wieder heftig. Es kam auch zu körperlichen Auseinandersetzungen.

Das Drama ereignete sich am 22. Februar 2010: Der Mann verschaffte sich mit Gewalt Zutritt zur Wohnung seiner Frau, von der er mittlerweile getrennt lebte. Weil er sie der Untreue verdächtigte, begann er auf sie einzustechen – 44 Mal und mit vier verschiedenen Messern.

Erst als die Polizei eintraf, liess der Mann vom Opfer ab. Die Messerklingen hatten sich ob der angewendeten Gewalt verbogen oder waren gar gebrochen.

Die Frau erlitt zahlreiche Stichwunden, vor allem in der Bauchgegend. Sie musste ins Universitätsspital Lausanne gebracht werden. Sie überlebte die lebensbedrohlichen Verletzungen.

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