122’000 Personen dürfen im März übers Internet abstimmen

Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 erhalten rund 122’000 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesuche von zwölf Kantonen bewilligt.

Wird am 12. März 2012 getestet: Elektronische Abstimmung (Bild: sda)

Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 11. März 2012 erhalten rund 122’000 Stimmberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme über das Internet abzugeben. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesuche von zwölf Kantonen bewilligt.

Bei total 5,1 Millionen Stimmberechtigten können somit 2,4 Prozent elektronisch abstimmen. Sie müssen in den Kantonen Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg oder Genf stimmberechtigt sein. Die Mehrheit der Personen, die über das Internet abstimmen dürfen, lebt im Ausland.

Im Kanton Genf werden auch 47’000 Stimmberechtigte mit Wohnsitz im Kanton an den Versuchen mit „Vote électronique“ teilnehmen können. Auch der Kanton Neuenburg bietet diese Möglichkeit rund 20’000 Personen mit Neuenburger Wohnsitz an.

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