Ein ehemaliger Angestellter der Genfer Verkehrsbetriebe ist am Freitag zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er hatte im August 2011 seinen Chef in dessen Büro erschossen. Er wurde wegen Mordes verurteilt.
Zudem wurde der Mann wegen versuchten Mordes sowie versuchter schwerer Körperverletzung an zwei weiteren Arbeitskollegen für schuldig befunden. Das Gericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll zurechnungsfähig war.
Er habe das Verbrechen «Schritt für Schritt» und «minutiös» geplant und «kaltblütig» ausgeführt. So kaufte er eine Pistole, ein Motorrad für die Flucht und eine Strumpfmaske, um unerkannt zu bleiben.
Bevor der 50-jährige Schweizer seinen Chef – einen Franzosen – in dessen Büro mit zwei Kugeln erschoss, suchte er auf verschiedenen Baustellen der Genfer Verkehrsbetriebe zwei Kollegen, bei denen er vermutete, dass sie gemeinsame Sache mit seinem Vorgesetzten machten. Glücklicherweise traf er sie dort nicht an.
Der Verurteilte bestritt das Tötungsdelikt vor Gericht zwar nicht. Sein Anwalt hatte jedoch auf vorsätzliche Tötung plädiert, was eine weniger harte Strafe zur Folge gehabt hätte.
Probleme mit Alkohol
Sein Mandant habe zum Zeitpunkt des Verbrechens unter Alkoholproblemen gelitten, sagte der Verteidiger. Zudem habe ihm das Misstrauen gewisser Kollegen und des Chefs zugesetzt. Im Jahr 2010 wurde der Techniker von der Direktion auf Probe gestellt, nachdem er von einem seiner Mitarbeiter beschuldigt worden war, getrunken zu haben, bevor er sich im Jahr 2009 zu einer Baustelle begeben habe.
In dieser Abteilung der Verkehrsbetriebe habe zudem ein belastendes Arbeitsklima geherrscht; insbesondere der Umgang zwischen Schweizer Arbeitern und französischen Grenzgängern sei schwierig gewesen. Der Angeklagte beteuerte allerdings, persönlich keine Probleme mit Grenzgängern zu haben. Ausserdem bestritt er mehrere Zeugenaussagen, wonach er «Scheiss-Grenzgänger» gesagt haben soll.
Rache als Hauptmotiv
Für die Richter bestand kein Zweifel, dass der Angeklagte aus Rache und unbedeutenden Beweggründen getötet hat. Trotzdem sei der Mann voll zurechnungsfähig.
Die Richter folgten allerdings teilweise der These der Verteidigung, welche auf die Unzulänglichkeiten im Management der TPG insistiert hatte.
Dies rechtfertige die Tat zwar in keinster Weise. Entlastend für den Angeklagten falle aber ins Gewicht, dass das Betreuungsumfeld bei der TPG zwischen 2008 und 2011 nicht optimal gewesen und mit der Wut des Angestellten schlecht umgegangen worden sei.
Urteil wird wohl angefochten
Zusätzlich zur Gefängnisstrafe von 13 Jahren wird der Verurteilte laut dem Gerichtsurteil die Familie des Opfers mit 140’000 Franken entschädigen müssen.
Der Staatsanwalt, der 17 Jahre Gefängnis wegen Mord verlangt hatte, kündigte allerdings bereits an, dass er das Urteil sehr wahrscheinlich anfechten werde. Er zeigte sich überrascht über das milde Urteil.