Wegen vorsätzlicher Tötung hat das Obergericht Zürich am Freitag einen heute 39-jährigen Mann zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und damit das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom vergangenen Jahr bestätigt. Der Hilfsbäcker hatte seinen Vorgesetzten mit 16 Messerstichen getötet.
Gegen das Urteil des Bezirksgerichts hatte die Verteidigung Berufung eingelegt. Vor dem Obergericht plädierte sie auf eine erheblich mildere Strafe von drei Jahren. Es habe sich um einen Totschlag im Affekt gehandelt. Der Staatsanwalt verlangte dagegen eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
Die Tat ereignete sich am 12. November 2009 in einer Backstube in Zürich-Oerlikon. Der türkische Bäckergehilfe und sein 53-jähriger Vorgesetzter, der ebenfalls aus der Türkei stammte, gerieten in Streit, wegen einer geforderten Lohnnachzahlung, die der Chef verweigerte. Statt dessen erhielt der Angestellte seine fristlose Kündigung.
Chef verblutete
Als der 53-Jährige ihn auch noch mit einem Schimpfwort beleidigte, wurde der Hilfsbäcker so wütend, dass er zu einem Messer griff und auf seinen Chef einstach, insgesamt 16 Mal. Der Verletzte verblutete innerhalb von wenigen Minuten.
Wie bereits vor dem Bezirksgericht erklärte der Angeklagte auch vor dem Obergericht, er erinnere sich an nichts mehr. Er habe seinen Chef plötzlich in einer Blutlache gesehen und sei in Panik geraten, sagte er.
Die Oberrichter nahmen ihm diese Version jedoch nicht ab. Gegen den Beschuldigten sprach sein abgeklärtes Verhalten nach der Tat. Er versteckte den Leichnam im Kühlraum und liess sich von einem Kollegen nach Hause fahren, wo er seine blutigen Kleider entsorgte. Kurz darauf setze er sich per Flugzeug in die Türkei ab. Später reiste er von dort nach Deutschland, wo er im März 2010 verhaftet wurde.