15 Menschen sterben 2013 auf den Aargauer Strassen

Im Kanton Aargau sind im vergangenen Jahr 15 Menschen im Strassenverkehr ums Leben gekommen – 6 Menschen weniger als 2012. Die Aargauer Kantonspolizei registrierte insgesamt 2479 Verkehrsunfälle. Das sind im Verhältnis zum Motorfahrzeugbestand so wenige wie noch nie.

Im Kanton Aargau sind im vergangenen Jahr 15 Menschen im Strassenverkehr ums Leben gekommen – 6 Menschen weniger als 2012. Die Aargauer Kantonspolizei registrierte insgesamt 2479 Verkehrsunfälle. Das sind im Verhältnis zum Motorfahrzeugbestand so wenige wie noch nie.

Der erneute Rückgang der Zahl der Unfälle beträgt 2,9 Prozent, wie Rudolf Scherer, Abteilungschef Mobile Einsatzpolizei, am Freitag vor den Medien in Aarau sagte.

Die Zahl der verletzten Personen ging um 5,7 Prozent auf 1449 zurück. Davon wurden 308 Personen schwer verletzt. 57 Prozent der Verkehrsunfälle ereigneten sich innerorts.

Im Strassenverkehr starben 7 Männer, 6 Frauen und 2 Kinder. Von den 15 Toten waren 4 Fussgänger. Bei 150 Fussgängerunfällen wurden 89 Personen leicht und 52 schwer verletzt.

Die Hauptursache eines Verkehrsunfalls war 2013 wie in den Vorjahren die Missachtung des Vortrittsrechts. Weitere Ursachen waren nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Unaufmerksamkeit und Ablenkung.

Die meisten Verkehrsunfälle verursachte die Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen. Ihr Anteil sank auf 12,7 Prozent. Unfallreichster Wochentag war 2013 der Donnerstag. Am wenigsten Unfälle ereigneten sich an Sonntagen.

Der beiden Verkehrsunfällen entstandene Sachschaden beträgt nach einer Schätzung der Kantonspolizei rund 27 Millionen Franken.

Ordnungsbussen von 4,4 Millionen Franken

Die Polizei zeigte 3757 schwere Verkehrsdelikte an. Den Betroffenen entzog die Administrativbehörde den Führerausweis. Die von der Kantonspolizei verhängten 21’965 Ordnungsbussen führten zu Einnahmen von 4,439 Millionen Franken – rund 288’000 Franken weniger als im Vorjahr.

Insgesamt zeigte die Kantonspolizei 24 Raser gemäss den verschärften Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz an.

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