In einer Frachtsendung hat der Schweizer Zoll 150 Kilogramm der Partydroge 4-MEC entdeckt und beschlagnahmt, eine ausserordentlich grosse Menge. Die Ware hätte auf dem illegalen Drogenmarkt in der Schweiz einen Wert von mindestens 3 Millionen Franken gehabt.
Die betroffene Frachtsendung – eine in 15 Plastikfässer verpackte und wie kristalliner Zucker aussehende Substanz – hätte von Indien nach Ungarn transportiert werden sollen. Weil der Verdacht bestand, dass die Fässer eine neuartige Designerdroge enthalten könnten, liess der Zoll den Inhalt analysieren.
Täterschaft im Ausland
Die sichergestellten 150 Kilogramm 4-Methylethcathinon (4-MEC) entsprechen 750’000 Konsumdosen der synthetischen Partydroge, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Mittwoch mitteilte. Wäre die Substanz illegal in der Schweiz verkauft worden, hätte dies den Verkäufern mindestens 3 Millionen Franken eingebracht.
Sichergestellt wurde die Sendung im April 2011. Wegen der Ermittlungen wurde der Fall aber erst rund zweieinhalb Jahre später abgeschlossen und die Beschlagnahme damit rechtskräftig. Wie von der EZV zu erfahren war, befasste sich keine Strafverfolgungsbehörde mit dem Fall, da sich die Täterschaft im Ausland aufhält.
4-MEC wird von Forensikern als gefährliche Designerdroge mit starkem Suchtpotenzial eingestuft. In verschiedenen Ländern Westeuropas, darunter der Schweiz, ist 4-MEC deshalb verboten.
Gefahr durch unregulierte Substanzen
Zurzeit unterstehen in der Schweiz 105 neue synthetische Drogen und Derivate dem Betäubungsmittelgesetz. Der Zoll findet nach Angaben der EZV aber immer wieder Substanzen, die noch nicht reguliert sind.
Wer diese Substanzen zu sich nimmt, setzt sich völlig unbekannten gesundheitlichen Risiken aus, weil nicht klar ist, um welche Substanz es sich handelt und in welcher Dosierung sie geliefert wird. Seit Herbst 2010 geht der Schweizer Zoll gezielt gegen den Import von synthetischen Drogen vor.