Die ehemalige Finanzverwalterin der Aargauer Gemeinde Thalheim ist von der Staatsanwaltschaft wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, qualifizierter Veruntreuung und weiterer Delikte angeklagt worden. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten.
Diese Strafe soll zugunsten einer ambulanten, psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben werden, wie die Staatsanwaltschaft am Montag bekanntgab. Das Bezirksgericht Brugg wird sich demnächst mit diesem Fall beschäftigten. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht festgelegt.
Nachdem die Frau von sich aus gekündigt hatte, stellte der Gemeindrat Thalheim Unregelmässigkeiten bei der Buchführung und im Zahlungsverkehr fest. Er reichte vor genau einem Jahr eine Strafanzeige gegen seine frühere Angestellte ein.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete eine Strafuntersuchung und fand heraus, dass die Frau rund 64’000 Franken vom Konto der Gemeinde auf ihr Privatkonto überwiesen hatte. Dabei fälschte sie mehrere Kreditorenrechnungen der Gemeinde.
Im August 2013 erstellte sie zudem einen falschen Zahlungsbeleg über mehrere hundert Franken und nahm den entsprechenden Betrag für sich aus der Gemeindekasse. Es stellte sich auch heraus, dass die Frau Arbeitszeugnisse ihrer ehemaligen Arbeitgeber gefälscht hatte.
Die Frau ist vollumfänglich geständig. Der Gemeinde Thalheim hat sie inzwischen einen Grossteil des veruntreuten Geldes zurückerstattet. Da die Frau auch die Zivilansprüche anerkennt, hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren durchgeführt.