17 Drittstaaten-Musiker können als Härtefälle in Basel bleiben

17 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, die wegen einer verschärften Bewilligungspraxis hätten ausreisen sollen, können doch in Basel-Stadt bleiben. Laut einem Communiqué vom Mittwoch haben die Behörden für einen Teil der Betroffenen Lösungen gefunden.

17 Musikerinnen und Musiker aus Drittstaaten, die wegen einer verschärften Bewilligungspraxis hätten ausreisen sollen, können doch in Basel-Stadt bleiben. Laut einem Communiqué vom Mittwoch haben die Behörden für einen Teil der Betroffenen Lösungen gefunden.

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Basel-Stadt hatte rund 55 freischaffenden Musikerinnen und Musikern aus Nicht-EU-Staaten Anfang September mitgeteilt, dass sie künftig nicht mehr in der Schweiz wohnen dürfen, wenn sie keine Anstellung haben von mindestens 75 Prozent. So hätten sie jeweils nur bis acht Monate bleiben dürfen. Stichdatum ist Ende August 2015.

Diese neue strikte Anwendung des Schweizer Ausländergesetzes von 2006 im Stadtkanton hatte Proteste ausgelöst. Sie wurde als lebensfern kritisiert, weil solche hochspezialisierten Künstler meist verschiedene kleinere Teilzeitpensen nebeneinander hätten, etwa in einem Orchester und mit Unterrichten.

Aus Sorge um die Spitzenmusik in Basel – nicht zuletzt an der Musikakademie – hat der Grosse Rat im Dezember eine Petition mit dem Wunsch, dass die betroffenen Musiker bleiben können, deutlich verabschiedet. Zudem war dazu auch eine online-Petition mit über 28’000 Unterschriften aus aller Welt eingereicht worden.

Das kantonale Justiz- und Sicherheitsdepartement hat zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nun für 17 Betroffene einen Weg gefunden, wie sie in der Schweiz wohnhaft bleiben dürfen. 15 davon würden als Härtefälle betrachtet, zwei können im Rahmen des Familiennachzugs bleiben. Der Kanton sei dem Bund dafür dankbar, hiess es.

Für die übrigen 38 Betroffenen gelte nun die Übergangsfrist bis Ende August, sagte ein AWA-Sprecher. Sie könnten selber beim Bund eine Aufenthaltsbewilligung beantragen – doch weil dann die normalen strengen Kriterien gelten, sei dieser Weg wohl «sehr sehr schwierig».

Eine Aufweichung der einschlägigen Weisung durch den Bundesrat sei zwar im Gespräch, sagte der Sprecher weiter. Doch der Trend sei derzeit eher restriktiver.

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