17’000 Schweizer IV-Rentner sollen wieder arbeiten

Am 1. Januar 2012 erhält die Invalidenversicherung neue Instrumente, um IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Der Bundesrat hat am Mittwoch den ersten Teil der 6. IV-Revision auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Tausende IV-Rentner werden wieder arbeitsfähig gemacht (Bild: sda)

Am 1. Januar 2012 erhält die Invalidenversicherung neue Instrumente, um IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Der Bundesrat hat am Mittwoch den ersten Teil der 6. IV-Revision auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet.

Das Parlament hatte die IV-Revision 6a im März unter Dach und Fach gebracht. Die Behindertenverbände verzichteten darauf, das Referendum dagegen zu ergreifen. Im Visier haben sie vor allem die zweite Etappe, die im Dezember ins Parlament kommt.

Im Zentrum der ersten Etappe steht die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt: Bis 2018 sollen rund 17’000 Rentner ins Erwerbsleben zurückfinden. Die IV-Rente soll als Brücke zur Eingliederung verstanden werden und nicht mehr als definitive Lösung.

Jährlich 2800 IV-Rentner

Dies bedeute, dass jährlich 2800 IV-Rentnerinnen und -Rentner wieder arbeitsfähig gemacht würden, schreibt das Departement des Innern (EDI). Die IV erachte dieses Ziel als realistisch, da bereits heute – ohne die neuen Massnahmen – pro Jahr gegen 2300 IV-Renten aufgehoben würden.

Oberstes Gebot der IV bleibe aber, mit frühzeitigem Handeln zu verhindern, dass jemand aus gesundheitlichen Gründen erwerbsunfähig werde. Für die Wiedereingliederung kann die IV Arbeitgebern künftig zusätzliche Unterstützung anbieten.

So kann sie Minderleistungen während der Einarbeitungszeit mit Einarbeitungszuschüssen abfedern. Arbeitgeber können eine betroffene Person zudem während mehreren Monaten im Rahmen eines Versuchs testen. Auch die IV-Bezüger sollen während der Wiedereingliederung unterstützt werden.

Systematische Überprüfung der Renten

Im Gegenzug zieht die IV bei der Überprüfung der Renten die Schraube an. Unter Druck stehen vor allem IV-Rentner, die ein nicht erklärbares Leiden haben, zum Beispiel in Folge eines Schleudertraumas. Ob sie tatsächlich Anspruch auf eine Rente haben, soll systematisch geprüft werden.

Für Einsparungen sollen auch öffentliche Ausschreibungen bei den Hilfsmitteln für Behinderte sorgen. Weiter werden Assistenzbeiträge eingeführt, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihre Pflege und Betreuung selber zu organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben zu führen.

Nächster Artikel