Der Mann, der im Februar 2010 in Winterthur seinen kleinen Sohn getötet hat, wird mit 18 Jahren Freiheitsentzug bestraft. Das Bezirksgericht Winterthur hat ihn am Mittwoch des Mordes schuldig gesprochen. Verwahrt wird er nicht.
Der heute 63-Jährige hatte das Kind am Nachmittag vor dessen fünftem Geburtstag in einem Winterthurer Hotelzimmer erst mit Schlafmittel betäubt und dann erstickt. Ein Versuch, sich anschliessend selbst zu töten, schlug fehl.
Als Motiv für seine Tat gab der Vater vor Gericht an, er habe befürchtet, die Mutter des gemeinsamen Sohnes wolle diesen in ihre Heimat Brasilien entführen. Dies habe er verhindern wollen.
Der Mann hatte vor Jahren bereits seinen erstgeborenen Sohn zu töten versucht. Dieser, inzwischen erwachsen, ist seither körperlich schwer behindert. Trotz der damaligen Tat hatte die Gemeinde Bonstetten – ebenfalls im Kanton Zürich – nach der Trennung des Paars das Sorgerecht für den kleinen Sohn dem Vater gegeben.