Wegen Mordes hat das baselstädtische Strafgericht am Montag einen 26-Jährigen zu 19 Jahren Haft verurteilt. Ein Arbeitskollege war 2012 zu Hause brutal getötet worden. Das Gericht sprach den Angeklagten, der die Tat stets abstritt, aufgrund von Indizien schuldig.
Der 35-jährige Kollege war in der eigenen Wohnung in Riehen BS von einer Ex-Freundin und Arbeitskollegin tot aufgefunden worden. Er war brutal traktiert worden; tödlich waren mehrere Stiche in den Hals.
Opfer und Angeklagter – letzterer wohnt bei seiner aus dem Kosovo stammenden Familie in Sisseln AG – arbeiteten bei derselben Firma in Laufen BL. Sie waren befreundet, laut von der Gerichtspräsidentin zitierten Zeugenaussagen hatte das Opfer die Freundschaft jedoch aufgekündigt. Das Motiv für die Tat blieb indes im Dunkeln.
Daten-Beweise
Bei Einvernahmen und während der Verhandlung änderte der Angeklagte mehrfach seine Erklärungen. Die Gerichtspräsidentin warf ihm «Lügen über Lügen» vor, zum Beispiel weil die Daten der Mobiltelefonfirma Standorte seines Telefons belegten, wo er abstritt gewesen zu sein.
So muss er auch bei einem Autobahnrastplatz in Tenniken gewesen sein, wo Messer und Kleider mit Blut des Opfers im Abfall gefunden wurden. Gemäss Antennendaten war er auch zum Tatzeitpunkt beim Tatort. Von der Wohnung des Opfers hatte er einen Schlüssel, angeblich um ohne Wissen seiner Familie Frauen treffen zu können.
Das Natel des Opfers – das verschollen ist – war nach dessen Tod kurz gleichzeitig mit jenem des Angeklagten mit der selben Antenne verbunden. Für das Gericht war klar, dass er sich dabei selber ein SMS schrieb, um eine falsche Fährte zu legen. Auch ein angeblicher Restaurantbesuch zur kritischen Zeit ist auf der Videoüberwachung jenes Lokals nicht dokumentiert.
Falsche Fährten gelegt
Die Gerichtspräsidentin sprach denn auch von einer «Inszenierung», um von seiner Täterschaft abzulenken. Die diversen gelegten falschen Spuren habe er kaum spontan erfunden, sondern sie wiesen auf eine vorbereitete Tat hin – also Mord. Das Verschulden taxierte sie als «sehr schwer», sei doch das Opfer ahnungslos gewesen und auch körperlich unterlegen.
Nach der Festnahme beauftragte er einen Mithäftling vor dessen Freilassung, für ihn eine deponierte Tasche verschwinden zu lassen. Dieser informierte jedoch die Polizei, die dann darin den Laptop des Getöteten fand.
Mit 19 Jahren Freiheitsstrafe blieb das Strafmass wenig unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 20 Jahren. Dazu kommen unter anderem je 30’000 Franken Genugtuung an die Eltern des Getöteten, Verfahrenskosten von 128’000 Franken und Urteilsgebühren von 30’000 Franken.
Der Verteidiger hatte dagegen einen Freispruch verlangt. Er hielt die Beweislage für nicht ausreichend.
Kein Raub
Freigesprochen wurde der heute 26-Jährige vom Vorwurf des qualifizierten Raubes: Dass er Geld mitgenommen habe, war für das Gericht nicht ausreichend belegt. Zudem sehen die Verletzungen des Opfers nicht nach einem Vermögensdelikt aus, sondern nach einer «Abrechnung», wie die Gerichtspräsidentin sagte.
Der Angeklagte nahm den Schuldspruch kopfschüttelnd und unter Tränen zur Kenntnis. Ab und zu widersprach er kurz während der Urteilsverkündigung.