Die Baselbieter Kantonsspitäler, die Psychiatrie Baselland und die Privatspitäler sollen 2012 für gemeinwirtschaftliche sowie besondere Leistungen vom Kanton maximal 19,26 Mio. Fr. erhalten: Die Regierung beantragt dem Landrat dazu eine Rahmenausgabenbewilligung.
Bei den Leistungen handelt es sich um solche, die im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung nicht durch Versicherer gedeckt werden, aber zum Aufgabenbereich der Spitäler gehören. Diese betreffen etwa die Weiterbildung von Assistenzärzten, Teile der Notfallversorgung und Rettungsdienste und anderes mehr, wie aus der am Mittwoch vorgelegten Regierungsvorlage hervorgeht.