20-Jähriger muss nach Sexualdelikten zur Arbeitserziehung

Obwohl er sich sexueller Übergriffe auf mehrere Mädchen schuldig gemacht hat, muss ein heute 20-jähriger Mann nicht ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Dietikon ZH ordnete am Dienstag im Sinne einer „letzten Chance“ eine Massnahme für junge Erwachsene an.

Der junge Mann erhält noch eine letzte Chance in der Arbeitserziehung (Symbolbild) (Bild: sda)

Obwohl er sich sexueller Übergriffe auf mehrere Mädchen schuldig gemacht hat, muss ein heute 20-jähriger Mann nicht ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Dietikon ZH ordnete am Dienstag im Sinne einer „letzten Chance“ eine Massnahme für junge Erwachsene an.

Das Gericht sprach zwar von einem erheblichen Verschulden. Der Beschuldigte habe das Vertrauen der Mädchen ausgenutzt. Zu Gunsten des jungen Mannes berücksichtigte es aber dessen schwierige Jugend als Heimkind.

Es ordnete eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren an, setzte sie aber zu Gunsten einer Massnahme aus: Der 20-Jährige muss in eine Institution zur Arbeitserziehung. Eine schwere Störung sah das Gericht nicht als gegeben. Es sei zu hoffen, dass der noch kindlich wirkende Mann eine Reifung durchmache. Drei Opfern muss er Schmerzensgeld zahlen.

Internetbekanntschaften ausgenützt

Der Beschuldigte begann im Herbst 2008 mit seiner Serie von Sexualdelikten. Im Internet lernte er eine 15-jährige Jugendliche kennen, er selbst war damals 17 Jahre alt. Die beiden verabredeten sich mehrmals.

Als er das Mädchen einmal zu Hause besuchte, bedrängte er sie. Als sie sich wehrte, packte er sie an den Haaren, stiess sie aufs Bett, hielt ihr den Mund zu und vergewaltigte sie. Dann flüchtete er.

Bis zu seiner Verhaftung im Mai 2010 verging er sich laut Anklageschrift noch an vier weiteren Opfern, mit denen er jeweils über Internet Kontakt aufnahm. Eines der Mädchen, eine 13-Jährige, soll mit den sexuellen Handlungen einverstanden gewesen sein, die anderen wurden laut Anklage sexuell genötigt.

Der Schweizer gab die Übergriffe teilweise zu, stritt jedoch die Vergewaltigung sowie jeglichen Zwang ab. Der Verteidiger plädierte denn auch auf 18 Monate Freiheitsentzug wegen einer sexueller Nötigung und Nebendelikten.

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