20-Jähriger nach Unfall in Zug wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Drei Jahre Haft wegen Rasens: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen einen jungen Autolenker Anklage erhoben. Der heute 20-jährige Mann hatte im Sommer 2011 in Hünenberg ZG einen Unfall verursacht, bei dem sein gleichaltriger Beifahrer ums Leben kam.

Horror-Crash in Hünenberg im Sommer 2011: Der Lenker soll nun ins Gefängnis (Archiv Zuger Polizei) (Bild: sda)

Drei Jahre Haft wegen Rasens: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug hat gegen einen jungen Autolenker Anklage erhoben. Der heute 20-jährige Mann hatte im Sommer 2011 in Hünenberg ZG einen Unfall verursacht, bei dem sein gleichaltriger Beifahrer ums Leben kam.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Autofahrer, der mit leichten Blessuren davonkam, eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dem 20-Jährigen werden fahrlässige Tötung, Gefährdung des Lebens sowie grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen.

Nebst der unbedingten Freiheitsstrafe sollen dem Angeklagten die Untersuchungskosten von rund 12’000 Franken sowie die anfallenden Gerichtskosten auferlegt werden, wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Freitag mitteilten.

Die beiden Kollegen waren Ende August 2011 an einem späten Samstagabend auf der Mühlauerstrasse in Hünenberg unterwegs, als der Lenker wegen massiv überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Wagen kam von der Strasse ab und prallte frontal in einen Baum.

Während sich der Lenker selbst aus dem Autowrack befreien konnte, verstarb der Beifahrer noch auf der Unfallstelle. Der Unfallwagen brannte vollständig aus.

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