Der Rauswurf der stellvertretenden Direktorin des Medizinhistorischen Instituts, Iris Ritzmann, wirft innerhalb und ausserhalb der Universität Zürich (UZH) hohe Wellen. Sie wurde entlassen, wegen des Vorwurfs vertrauliche Informationen dem «Tages-Anzeiger» im «Fall Mörgeli» gegeben zu haben.
Der Rauswurf der stellvertretenden Direktorin des Medizinhistorischen Instituts, Iris Ritzmann, wirft innerhalb und ausserhalb der Universität Zürich (UZH) hohe Wellen. 200 Professoren aus dem In- und Ausland haben ein Protestschreiben gegen die Entlassung unterzeichnet.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler äussern sich bestürzt über das Vorgehen der Universität gegenüber der Titularprofessorin Iris Ritzmann. Man könne sich des Verdachts nicht erwehren, dass die Universität glaube, ein Bauernopfer bringen zu müssen, um politischem Druck nachzugeben.
Die Unterzeichnenden fordern die Leitung der UZH auf, die Kündigung zurückzunehmen. Zudem solle sie die Probleme des Medizinhistorischen Instituts untersuchen und öffentlich machen. Fehler der Vergangenheit dürften nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Laut Hubert Steineke, Direktor des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern, wurde die Unterschriftensammlung von einer Gruppe von 12 Professorinnen und Professoren aus der Schweiz, Deutschland und Österreich lanciert. Er bestätigte auf Anfrage entsprechende Meldungen in den Sonntagsmedien.
Koordiniert werde die Aktion von sechs Personen. Dazu gehören neben Steineke Vincent Barras (Lausanne), Elisabeth Dietrich-Daum (Innsbruck), Monika Dommann (Uni Zürich), Heiner Fangerau (Ulm) und Philip Ursprung (ETH Zürich).
400 Personen haben unterzeichnet
Bis Sonntag haben 400 Personen, darunter 200 Professorinnen und Professoren aus dem In- und Ausland, das öffentliche Protestschreiben unterzeichnet, wie Steineke der Nachrichtenagentur sda sagte. Am kommenden Donnerstag oder Freitag will die Gruppe den vollständigen Text samt allen Unterschriften via Zeitungs-Anzeige sowie auf einer Webseite bekannt machen.
Die Universität Zürich hatte die Medizinhistorikerin Iris Ritzmann Anfang vergangene Woche entlassen. Die Universitätsleitung wirft ihr vor, einem Journalisten des «Tages-Anzeigers» vertrauliche Informationen über das Medizinhistorische Institut zugespielt und schwerwiegende Loyalitätsverletzungen begangen zu haben.
Mit ihrem Verhalten habe Ritzmann zur Berichterstattung über Christoph Mörgeli beigetragen, schrieb die UZH in einer Mitteilung. Unter dem Titel «Die Leichen im Keller des Professors» hatte der «Tages-Anzeiger» im September 2012 über die mangelhaften Leistungen Mörgelis als Leiter des Medizinhistorischen Museums berichtet. Diese führten schliesslich zur Entlassung des SVP-Nationalrates.
Im November 2012 hatte die UZH zudem eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Schon bald darauf wurden Iris Ritzmann und ihr Ehemann, der ebenfalls an der UZH arbeitet, für eine Nacht in Polizeihaft genommen. Danach wurden beide Arbeitsverhältnisse sisitiert.
Mit der nun erfolgten Kündigung fordert die Universität von Iris Ritzmann alle Lohnzahlungen seit ihrer Suspendierung zurück. Zudem will die Uni prüfen, ob ihr der Professorentitel aberkannt werden soll. Ritzmann ihrerseits sieht die Kündigung als Strafaktion und will diese anfechten.
Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt
In einem Beitrag im «Tages-Anzeiger» übten drei renommierte Zürcher Professoren – Philipp Sarasin, Jakob Tanner und Michael Hagner – vergangene Woche scharfe Kritik am Vorgehen der UZH. Sie habe sich Methoden bedient, «die nach allen moralischen Massstäben, die gerade hier gelten müssen, nicht akzeptabel sind».
Insbesondere kritisierten sie, dass die Kündigung gegen Ritzmann ausgesprochen wurde, bevor die Resultate der Strafuntersuchung vorliegen. Damit sei der Grundsatz der Unschuldsvermutung «in flagranter Weise» verletzt worden. Es gebe bislang keinen einzigen Hinweis darauf, dass Frau Ritzmann den von der Universität als vertraulich deklarierten Bericht herausgegeben habe.