Die Disziplinarkommission der Swiss Football League büsste den FC Zürich für dessen nicht erlaubte Werbe-Aktion am ersten Spieltag erwartungsgemäss. Der Zürcher Klub muss 20‘000 Franken bezahlen.
Dies, weil er es versäumt hatte, die Trikot-Werbung («Ja zum Stadion») für die Partie gegen Thun vom letzten Samstag rechtzeitig durch die SFL genehmigen zu lassen.
Gemäss dem SFL-Reglement für die Werbung auf der Spielerausrüstung muss das Gesuch um Bewilligung eingereicht werden, und zwar entweder mit einem Muster der Ausrüstung oder mit einer Kopie der Originalgrösse der vorgesehenen Werbung.