Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat mit 232 insgesamt erhobenen Anklagen 2015 eine neue Höchstzahl erreicht. Im Vorjahr mit einer Reorganisation waren es 202 Anklagen gewesen. Vier Fünftel der 2015 neu eingegangenen Verfahren wurden innert eines Jahres erledigt, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Unter dem Strich schreibt die Staatsanwaltschaft von einem «guten Geschäftsjahr 2015». Die im Vorjahr abgeschlossene Reorganisation sei weiter konsolidiert worden; sie habe zu diversen Vereinfachungen und Verbesserungen geführt.
Erledigt wurden im vergangenen Jahr unter dem Strich 27’455 so genannte «Faszikel» alias Fälle; das sind 2168 Fälle mehr als im Vorjahr. Anklagen gegen beschuldigte Personen wurden darunter 220 gezählt, mit Zusatzanklagen kam man auf insgesamt 232 Anklagen.
85 Prozent ohne grossen Prozess erledigt
Mittels Strafbefehlen wurden 23’388 Fälle erledigt – in diese Kategorie gehörten demnach 85 Prozent aller Fälle im Baselbiet. 166 Strafbefehle wurden angefochten und führten in der Folge zu einer Anklage – das waren 22 Einsprachen weniger als im Vorjahr. Eingestellt wurden ferner 2229 Verfahren (+526), gar nicht anhand genommen 728 (+77).
Per Ende Jahr waren gemäss einem Manuskript der Ersten Staatsanwältin Angela Weirich noch 96 Fälle hängig, die vor dem 1. Januar 2012 eingegangen waren. Ein Jahr zuvor waren noch 215 solche Altlasten pendent gewesen. Neu eingegangen sind im letzten Jahr derweil insgesamt 36’860 Fälle, 570 weniger als 2014.
Trotz der positiven Erledigungszahlen erwartet die Staatsanwaltschaft «erhebliche Herausforderungen», insbesondere bei der Umsetzung der Ausschaffungsinintiative. Mehraufwand brächten auch ständige Reformen des Strafrechts; teils reduzierten solche auch die Rechtssicherheit.
Vierstellig Überzeit angehäuft
Die Ressourcen bleiben indes knapp, wurden doch über 500 Ferientage nicht bezogen und haben sich über tausend Tage Überzeit angehäuft. Dies wie von der Regierung gefordert im laufenden Jahr möglichst abzutragen werde nicht einfach.
Ein neues System erlaubt nun auch, aktuell die Erledigungszeiträume abzufragen. Die Regierung verlangt per Leistungsauftrag eine Erledigung innert eines Jahres von 60 Prozent der Fälle; gemäss Weirich wird dies im vergangenen Jahr mit 81 Prozent klar übertroffen – 65 Prozent der Fälle würden innert dreier Monate erledigt.