Das Zürcher Bezirksgericht hat einen 21-jährigen Mann wegen Schreckung der Bevölkerung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der vorbestrafte Zürcher hatte im vergangenen März einer privaten Wirtschaftsschule in Zürich-Oerlikon mit einem «Amoklauf» gedroht.
Der Beschuldigte hatte am Morgen des 19. März bei der Schule angerufen und gedroht: «Ich mag nicht mehr, ich mache nun in eurer Schule einen Amoklauf». Die Ankündigung löste einen grossen Polizeieinsatz aus. Dabei wurden insgesamt rund 1000 Personen in Sicherheit gebracht.
Da der Beschuldigte mit der SIM-Karte eines Kollegen telefonierte, lenkte er zunächst den Verdacht auf diesen. Bald gelang es jedoch, den Schweizer als Täter zu ermitteln. Im April wurde er festgenommen.
Vor Gericht erklärte er, er habe mit der Tat seiner damaligen Freundin imponieren wollen. Diese war Schülerin der besagten Wirtschaftsschule und soll sich einen schulfreien Tag gewünscht haben, weil sie zu wenig für eine Prüfung gelernt habe, sagte er.
Schon im Spätsommer 2013 verurteilt
Während der Gerichtsverhandlung wurde bekannt, dass der Beschuldigte bereits im Spätsommer 2013 wegen Raubes und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Haftstrafe von 28 Monaten verurteilt worden war, sechs Monate davon unbedingt. Zudem hat er erst vor wenigen Wochen eine andere Freundin mit dem Tode bedroht und genötigt.
Der Staatsanwalt verlangte deshalb nicht nur eine unbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten, sondern auch den Widerruf der teilbedingten 22-monatigen Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte habe eine völlig sinnlose Tat begangen, die viele Leute in Angst und Schrecken versetzt habe, sagte der Staatsanwalt. Der Verteidiger setzte sich dagegen für eine unbedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten ein.
Das Gericht verhängte schliesslich eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Dem Beschuldigten, der vom Sozialamt abhängig ist, attestierte es eine erhebliche kriminelle Energie.