22 Bündner Tourismusbetriebe, darunter 10 Bergbahnen, mit insgesamt 259 Beschäftigten haben wegen Schneemangels und Kundenausfällen bei den Behörden Kurzarbeit angemeldet. Die Hürden für das Geld aus der Arbeitslosenkasse sind allerdings hoch.
Als Voraussetzung für die Entschädigung verlangt der Gesetzgeber, dass der Umsatzausfall des Abrechnungsmonates 75 Prozent beträgt gemessen am Durchschnittsumsatz der letzten fünf Vorjahre. Das Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) teilte am Freitag mit, es sei derzeit daran, die Umsatzausfälle der einzelnen Antragssteller zu überprüfen.
Unter den 22 Betrieben mit Kundenausfällen infolge Schneemangels befinden sich 10 Bergbahnen, 3 Betriebe Bergbahn/Restaurant und 9 reine Gastrobetriebe, wie Amtschef Paul Schwendener auf Anfrage sagte. Bis die Arbeitslosenkasse Ausfälle tatsächlich entschädigt, muss laut Schwendener wegen der hohen gesetzlichen Hürden schon fast ein Totalausfall in einem Betrieb vorliegen. Entschädigt werden dann die Ausfallstunden zu 80 Prozent.
Kurzarbeit wegen wetterbedingter Kundenausfälle sind in Graubünden in den letzten 20 Jahren nicht oft ausgerichtet worden. Amtschef Schwendener sagte, das sei etwa drei Mal der Fall gewesen. Die rechtliche Grundlage bildet die vom Bundesrat Anfang 1992 in Kraft gesetzte Verordnung für eine «Schneemangelentschädigung».