22-Jähriger kommt im Aargau wegen «Sexting» vor Gericht

Ein 22-jähriger Schweizer muss sich wegen sexueller Handlungen mit Kindern sowie wegen «Sexting» vor Gericht verantworten. Er wird beschuldigt, mindestens acht Minderjährige via Facebook und WhatsApp dazu gebracht zu haben, Nacktfotos von sich anzufertigen.

Der Mann hat Minderjährige zum «Sexting» gebracht (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 22-jähriger Schweizer muss sich wegen sexueller Handlungen mit Kindern sowie wegen «Sexting» vor Gericht verantworten. Er wird beschuldigt, mindestens acht Minderjährige via Facebook und WhatsApp dazu gebracht zu haben, Nacktfotos von sich anzufertigen.

Zudem soll der Beschuldigte zwei Opfer zu sexuellen Handlungen gezwungen sowie Kinderpornographie übers Internet verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erhob Anklage wegen sexueller Nötigung, sexueller Handlungen mit Kindern sowie Pornographie, wie sie am Mittwoch mitteilte. Dem 22-Jährigen droht bei einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren.

«Perfide Masche»

Der Beschuldigte habe die Minderjährigen mittels einer «perfiden Masche» geködert, schrieb die Staatsanwaltschaft. Er hatte sich gegenüber anderen Jugendlichen via Facebook und WhatsApp als junge und hübsche Frau ausgegeben, die auf der Suche nach spontanen sexuellen Abenteuern ist.

Mit dieser virtuellen Identität kontaktierte er männliche, minderjährige Jugendliche und verleitete diese dazu, Nacktfotos von sich herzustellen und ihm zuzuschicken. Anschliessend drohte er, diese Fotos weiterzuverbreiten, wenn sich die Jugendlichen nicht mit ihm sexuell einliessen.

Mit dieser Masche brachte der Angeklagte mindestens acht Jugendliche im Alter zwischen 14 und 15 Jahren dazu, ihm Nacktbilder zu schicken. An zwei Jugendlichen nahm er gegen deren Willen sexuelle Handlungen vor, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Jugendlicher erstattete Anzeige

Aufgeflogen war der heute 22-Jährige im März 2013. Ein Jugendlicher erstattete damals Strafanzeige gegen ihn wegen sexueller Nötigung. Zeitgleich wurden Ermittler Schweizerischen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK) auf den Beschuldigten aufmerksam, nachdem dieser im Internet verbotene Kinderpornografie verbreitet hatte.

Bei einer Hausdurchsuchung sei daraufhin «umfangreiches kinderpornografisches Material» gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Angeklagte ist geständig. Er befindet sich derzeit in einer spezialisierten Einrichtung im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Nächster Artikel