Der 23-Jährige, der 2009 in Volketswil ZH seine Freundin erschossen hat, ist der vorsätzlichen Tötung und anderer Delikte schuldig. Das Bezirksgericht Uster ZH hat ihn am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Zusätzlich zum Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung sprach das Gericht den jungen Mann der Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Während des Strafvollzugs muss er sich einer Psychotherapie unterziehen.
Laut Gericht hat der Beschuldigte erhebliche Gewaltbereitschaft und kriminelle Energie an den Tag gelegt. Sein Verschulden sei erheblich. Laut Gutachter ist er voll schuldfähig. Dass er die Aussagen zum Verbleib der bis heute verschwundenen Waffe und der Munition verweigere, müsse zu seinen Ungunsten ausgelegt werden.
An die Freiheitsstrafe werden dem Beschuldigten knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet. Noch in der Tatnacht wurde er festgenommen; seither sitzt er in Haft.
Den Eltern der getöteten Gymnasiastin hat der Kosovare Genugtuungszahlungen von je 45’000 Franken und eine Prozessentschädigung von total 70’000 Franken zu entrichten. Die Gerichtsgebühr von 9000 Franken sowie die Untersuchungs- und Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt.
Urteil wird weitergezogen
Staatsanwalt Adrian Kaegi erklärte nach der Urteilseröffnung, er werde sich „reiflich überlegen“, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Allein schon der aufgesetzte Schuss in den Kopf zeuge von der Skrupellosigkeit des Vorgehens. Kaegi hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Bestrafung mit 20 Jahren Freiheitsentzug gefordert.
Der Verteidiger, der eine maximal 39-monatige Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verlangt hatte, wird das Urteil anfechten. Er vertritt namens des Beschuldigten die Unfalltheorie: Der junge Mann habe nicht gewusst, dass die Waffe geladen war.
Der zur Tatzeit 20-jährige Kosovare und seine Freundin sassen am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht in seinem Auto auf einem Parkplatz in Volketswil. Plötzlich setzte er ihr die Pistole an den Hals und drückte ab. Laut Ankläger ärgerte er sich, weil die Freundin sich über seine Frauengeschichten beschwerte.
Wie Gerichtspräsident Stephan Keller ausführte, gab es für das Gericht „keine unüberwindbaren Zweifel“, dass der Beschuldigte wusste, dass seine Pistole geladen war, als er sie der Freundin an den Hals hielt und abdrückte. Die Kugel durchschlug den Kopf der knapp 17-Jährigen.