Das Genfer Strafgericht hat einen 23-jährigen Mann wegen eines Sturmgewehr-Unfalls der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der Beschuldigte hatte im August 2015 aus Versehen seinen Jugendfreund getötet.
Der Mann wurde wegen der Schussabgabe zu einer bedingten Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Der Besitzer des Sturmgewehrs wurde ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und erhielt eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen.
Zum tragischen Unfall mit der Waffe war es am 2. August 2015 gekommen. Beim Opfer handelte es sich um den Jugendfreund des verurteilten Schützen. Der junge Mann war in Brasilien wohnhaft besuchte seinen Freund in Genf.
Dieser hatte ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft, in der auch der Besitzer der Armeewaffe wohnte. Der Hauptangeklagte hatte soeben die die Rekrutenschule beendet und zeigte seinem Freund die Waffe. Dabei richtete er sie auf den Körper des Jugendfreundes und drückte ab.
Das Opfer wurde im Brustkorb getroffen und erlag kurz später den schweren Verletzungen. Der Mann hatte im Prozess angegeben, dass er nicht gewusst habe, dass die Waffe geladen gewesen sei. Er bereute zutiefst, die Waffe als «Spielzeug» betrachtet zu haben.
«Schwere Fehler»
Der Schütze habe einen schweren Fehler begangen und die Grundregeln der Sorgfalt mit einer Waffe missachtet, befand das Genfer Strafgericht. Die Richter erachteten die aufrichtige Reue und das Bewusstsein für die Tat des Hauptangeklagten aber als strafmildernd.
Sie blieben mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten unter dem Strafmass der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre Gefängnis bedingt gefordert hatte. Im Fall des Besitzers des Sturmgewehrs fiel die Strafe jedoch höher aus – die Anklage hatte in seinem Fall keine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt.
Der Waffenbesitzer habe «schwere Fehler» begangen, die direkt zur Bluttat geführt hätten, hielt das Gericht fest. Nach Ansicht der Richter gibt es besser Wege, den Stolz über den geleisteten Militärdienst zu zeigen, als eine geladene Waffe an der Wand aufzuhängen.
Anwälte gegen Sturmgewehr zu Hause
Die Eltern des Opfers erhalten je eine Genugtuung von 20’000 Franken. Diese muss von beiden Verurteilten gemeinsam bezahlt werden. Die Anwältin der Angehörigen kündigte zu diesem Punkt bereits einen Rekurs an, da sie die Summe als ungenügend erachtet.
Sein Mandant sei erleichtert, dass er nicht ins Gefängnis gehen muss, sagte der Anwalt des verurteilten Schützen. Er hofft, dass der tragische Unfall jungen Menschen die Gefahr von Waffen bewusst macht. Sowohl der Anwalt des Verurteilten wie auch die Anwältin der Angehörigen erwarten zudem, dass die Armee den Soldaten nicht mehr erlaubt, das Gewehr zu Hause aufzubewahren.