Zu einer 16-jährigen Freiheitsstrafe wegen Mordes und Gefährdung des Lebens hat das Zürcher Obergericht am Mittwoch den 24-Jährigen verurteilt, der im März 2009 in Volketswil ZH seine Freundin erschossen hat. Es ordnete eine ambulante Therapie an.
Mit seinem Urteil verschärfte das Obergericht den Entscheid des Bezirksgerichts Uster als erste Instanz deutlich.
Der Beschuldige hat am 7. März 2009 seine knapp 17-jährige Freundin im Auto auf einem Parkplatz des Einkaufszentrums «Volkiland» im zürcherischen Volketswil mit einem Kopfschuss getötet. Er machte stets einen Unfall geltend. Die Anklage sah in der Tat einen skrupellosen Mord.
Das Bezirksgericht Uster hatte ihn im Februar 2012 wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens (anlässlich eines früheren Vorfalls mit der gleichen jungen Frau) zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren verurteilt. Der Beschuldigte zog das Urteil ans Zürcher Obergericht weiter.
Wie vor der ersten Instanz verlangte der Staatsanwalt eine Verurteilung wegen Mordes und eine Bestrafung mit 20 Jahren Freiheitsenzug. Der Verteidiger plädierte für eine Einstufung der Tat als fahrlässige Tötung und eine Freiheitsstrafe von maximal 3,5 Jahren.