Rund 2500 Kindergärtnerinnen erhalten im Kanton Aargau eine Lohnnachzahlung von insgesamt 12,5 Millionen Franken. Das ist die Konsequenz eines Urteils des Verwaltungsgerichts. Die Löhne für die Kindergärtnerinnen steigen bis Anfang 2018 auf das Niveau der Primarschullehrerinnen und -lehrer.
Eine Nachzahlung bekommen Kindergartenlehrpersonen auf ihrem Konto gutgeschrieben, die im Zeitraum vom 1. August 2011 bis 31. Dezember 2015 angestellt waren, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte.
Die Nachzahlung entspricht der Differenz zum mittleren Marktlohn der Referenzkantone (Bern, Basel-Landschaft, Luzern, Solothurn, Zürich und Basel-Stadt). Der sogenannte Positionslohn beträgt 73’027 Franken pro Jahr.
Die 12,5 Millionen Franken, welche der Kanton rückwirkend vergütet, beinhalten auch die Sozialleistungen und Verzugszinsen. Die betroffenen Personen erhalten Ende Februar 2016 die Berechnung ihres Guthabens mitgeteilt. Das Geld wird ab April ausbezahlt.
Das Kantonsparlament hatte im September beschlossen, dass die Löhne für die Kindergärtnerinnen schrittweise auf das Niveau der Primarlehrkräfte angehoben werden. Die Mehrkosten betragen 9,4 Millionen Franken pro Jahr.
Verwaltungsgericht machte Druck
Mit dem Entscheid des Grossen Rats auf Antrag des Regierungsrats wird ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Die Löhne für die Kindergärtnerinnen werden bis Anfang 2018 um drei Stufen angehoben. Damit wird der Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71’330 Franken auf 77’680 Franken pro Jahr steigen. Gleichzeitig wird der Maximallohn von 114’128 auf 124’287 Franken erhöht. Zudem wird es zu Lohnnachzahlungen kommen.
Gemeinden müssen mitbezahlen
Die schrittweisen Lohnaufbesserungen hatte der Regierungsrat mit der schwierigen finanzpolitischen Lage des Kantons begründet. Die Mehrkosten betragen ab 2018 rund 9,4 Millionen Franken. 35 Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen.
In den Übergangsjahren bis 2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.