Im Prozess zum gescheiterten Anschlag auf die Berner Reitschule 2007 hat das Bundesstrafgericht am Donnerstag einen 26-Jährigen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Es folgte damit vollumfänglich der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Schuldspruch erfolgte wegen Gefährdung durch Sprengstoffe sowie versuchter Brandstiftung.
Es sei erwiesen, dass der Beschuldigte DNA auf dem Sprengsatz hinterliess, sagte die Richterin. Deshalb sei seine Täterschaft bewiesen. Der junge Mann habe zum Tatzeitpunkt eine rechte Gesinnung gehabt und in dieser Zeit im Internet zu Sprengsätzen Einträge geschrieben. In seiner Wohnung seien Gegenstände gefunden worden, die im Zusammenhang zum Sprengsatz standen.
Leib und Leben der Konzertbesucher bedroht
Es habe eine Gefährdung von Leib und Leben für die Konzertbesucher bestanden. Der Sprengsatz hätte einer Feuersbrunst im Konzertsaal auslösen können. Er wurde jedoch zuvor vom Sicherheitspersonal entdeckt.
Der heute 26-Jährige handelte laut Gericht mit Vorsatz. Er deponierte den Sprengsatz an einem Ort, der von vielen Besuchern aufgesucht wurde. Seine Opfer seien «nichtsahnende, wehrlose Menschen» gewesen, so die Richterin. Das Alter des Täters und sein Verhalten seitdem wurden strafmildernd bewertet.
Die Verteidigung hatte in dem Indizienprozess einen Freispruch gefordert. Das Gericht sei nun aber den von der Staatsanwaltschaft hervorgebrachten Indizien – allen voran DNA-Spuren – vollumfänglich gefolgt. Dies sagte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft im Anschluss an die Urteilsverkündung auf Anfrage.