28 der 86 Baselbieter Gemeinden haben am Montag die Gemeindeinitiative zur BLPK-Reform eingereicht. Diese verlangt, dass bei der Reform der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) der Kanton die Kosten für alle Arbeitgeber finanziert.
Ausgearbeitet worden war das Begehren von 16 Gemeinden; für die Einreichung nötig ist die Zustimmung der Gemeindeversammlungen oder Einwohnerräte in mindestens fünf Gemeinden. Abgelehnt wurde die Initiative in zwei Gemeinden, wie das Initiativkomitee am Montag mitteilte. In 14 weiteren Gemeinden stünden Entscheide noch bevor.
Die Initiative zielt auf eine einheitliche Finanzierung für alle der BLPK angeschlossenen Arbeitgeber. Dazu soll der Kanton alle Kosten der Ausfinanzierung der Kasse tragen; wer davon profitieren will, muss Mitglied der BLPK bleiben. Dies soll die auf fünf Mrd. Franken veranschlagte Reform viel einfacher und billiger machen.
Das Begehren soll auch vermeiden, dass finanzstarke und -schwache Gemeinden auseinander dividiert werden. Die Finanzdirektion lehnt die Initiative jedoch ab, weil sie starke Ungleichbehandlungen zur Folge habe. Nach dem Reformmodell der Regierung wird der kantonale Kostenanteil über 40 Jahre aus der Laufenden Rechnung amortisiert.
Kommissions-Kompromiss genügt nicht
Die landrätliche Personal- und die Finanzkommission haben indes inzwischen die BLPK-Revisionsvorlage modifiziert. Die Kommissionen wollen angesichts der heute günstigen Zinslage das Geld für die Sanierung auf dem Kapitalmarkt als Kredite beschaffen. Gemeinden sollen daneben eigene Finanzierungsmodelle haben dürfen.
Der Kanton könnte laut den Kommissionen bei einer Pool-Lösung von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern Hand bieten zu günstigen Refinanzierungskonditionen. Kantons-Garantieleistungen würden gegebenenfalls separat geregelt. Die Kommissionen hoffen mit ihrem Vorschlag auf einen Rückzug der Initiative.
Die Initianten begrüssen zwar die Kommissionen-Fassung, sehen aber ihre Kernanliegen auch damit nicht erfüllt. Sie verlangten deshalb am Montag, dass ihr Begehren zusammen mit jener möglichst bald im Landrat beraten wird. – Einzelne Gemeinden hatten wegen der Sanierungskosten mit dem Austritt aus der BLPK geliebäugelt.