30 Jahre Haft für Tötung von Sohn in Waschmaschine

Weil er seinen drei Jahre alten Sohn zur Strafe in eine Waschmaschine gesteckt und damit getötet hat, ist ein Familienvater in Frankreich zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Prozess hatte der Angeklagte ausgesagt, er könne sich an nichts erinnern.

Ein dreijähriger Bub starb in Frankreich einen qualvollen Tod, weil ihn sein Vater in die Waschmaschine steckte und den Schleudergang startete. Nun ist der Vater zu 30 Jahren Gefängnis wegen Mordes verurteilt worden. (Archiv/Symbolbild) (Bild: sda)

Weil er seinen drei Jahre alten Sohn zur Strafe in eine Waschmaschine gesteckt und damit getötet hat, ist ein Familienvater in Frankreich zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Prozess hatte der Angeklagte ausgesagt, er könne sich an nichts erinnern.

Ein Gericht in Melun südöstlich von Paris verurteilte die Mutter des kleinen Bastien zudem am Freitagabend zu zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe bei dem grausamen Mord.

Die Tat ereignete sich im November 2011 in dem Dorf Germigny-l’Evêque in dem an Paris angrenzenden Département Seine-et-Marne. Das Gericht sprach den 36 Jahre alten Angeklagten schuldig, seinen dreijährigen Sohn Bastien zur Strafe für angebliches «schlechtes Verhalten» in der Vorschule in die Waschmaschine gesperrt und das Schleuderprogramm eingeschaltet zu haben.

In seinem Schlussplädoyer hatte Staatsanwalt Eric de Valroger schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten erhoben. «Sie wussten, dass Sie Bastien töten würden. Sie wussten, als Sie die Waschmaschine in Gang setzen, dass Ihr Sohn leiden würde und dass sein Martyrium unerträglich sein würde.» Er habe schon viele Prozesse erlebt, aber noch nie ein solches «Ausmass des Horrors».

Vater surft während sein Sohn stirbt

Der Vater selbst rief am Tag der Tat einen Rettungswagen und gab an, sein Sohn sei die Treppe heruntergefallen. Er habe den Jungen daraufhin in der Badewanne mit Wasser kühlen wollen – das Kind sei vermutlich ertrunken. Die damals fünfjährige Schwester des toten Jungen sagte dem eintreffenden Arzt dagegen: «Papa hat Bastien in die Waschmaschine gesteckt, weil er Dummheiten in der Schule gemacht hat.»

Die Mutter des toten Kindes sagte der Polizei, nachdem ihr Lebensgefährte das Kind in die Waschmaschine gesteckt und den Schleudergang eingeschaltet habe, habe er im Internet gesurft, sie selbst habe mit der Tochter ein Puzzle gemacht. Sie habe ihren Sohn fünf Minuten schreien gehört, sagte die Mutter.

Als der Vater den leblosen Körper aus der Waschmaschine holte, soll er gesagt haben: «So wird er uns nicht mehr auf die Nerven gehen.»

Gegen die Mutter des toten Kindes wurde zunächst wegen unterlassener Hilfeleistung und Nicht-Verhinderung eines Verbrechens ermittelt. Angeklagt wurde sie aber schliesslich wegen Beihilfe zum Mord. Vor Gericht stritt die 29-Jährige jede Beihilfe ab und gab an, aus Angst vor ihrem gewalttätigen Partner nicht eingegriffen zu haben.

Anwalt: «Gerechte Strafe»

Der Anwalt des Vaters, Jean-Christophe Ramadier, sprach angesichts der gegen seinen Mandanten erhobenen Vorwürfe von einer «gerechten Strafe». Der Anwalt der Mutter, Gérard Zbili, sprach von einem offensichtlichen «Mangel an Empathie» der 29-Jährigen, der das Gericht in seiner Urteilsfindung vermutlich beeinflusst habe.

Die Familie war den Sozialbehörden seit Jahren bekannt, wiederholt wurden die Behörden über die Misshandlung des Jungen informiert. Der Vater, der grosse Mengen Alkohol und Cannabis konsumierte, schlug seinen Sohn immer wieder, sperrte ihn in einen Schrank und drohte, ihn aus dem Fenster zu werfen.

Bastiens Mutter schlug er. Kinderschutz-Vereinigungen, die in dem Verfahren als Nebenkläger auftraten, warfen den Behörden schweres Versagen vor.

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