Ein Schweizer, der über Jahre unzählige antike Kulturgüter im Ausland erworben und im Internet verkauft hatte, steht seit Mittwoch vor dem Strafgericht Basel-Landschaft. Verantworten muss sich der 31-Jährige unter anderem wegen gewerbsmässiger Hehlerei.
Der Beschuldigte hatte einen berufsmässigen Handel mit antiken Kulturgütern aufgebaut, wie es in der Anklageschrift heisst. Damit habe er zwischen 2008 und März 2012 gut 637’000 Franken eingenommen. Angeklagt ist der Mann auch wegen mehrfacher Geldwäscherei und Widerhandlungen gegen das Kulturgütertransfergesetz.
Bei Reisen in die Türkei sowie nach Serbien und Österreich soll der Beschuldigte, der zur Tatzeit Jusstudent war, griechische, römische und byzantinische Münzen sowie antike Objekte wie Pfeilspitzen, Nägel und Armreifen erworben haben. Gekauft habe er Kulturgüter für umgerechnet mindestens 117’000 Franken.
Abgekauft haben soll der Beschuldigte die Antiken etwa Bauern oder anderen regionalen Anbietern. In Wien hatte er gemäss Anklageschrift zudem Kontakt zu einer ganzen Reihe von Lieferanten aufgebaut. Die erstandenen Objekte sollen aus Raubgrabungen und illegalem Handel stammen. Einen Teil importierte er selbst, anderes liess er sich liefern.
«Sucht nach Münzen»
Der Angeklagte gab die Tätigkeiten vor dem Strafgericht weitgehend zu. Seit der Schulzeit habe er sich für antike Münzen interessiert. Diese direkt vor Ort zu kaufen oder sogar selber auszugraben sei für ihn faszinierender gewesen, als bei Händler oder Auktionen zu kaufen. Rückblickend würde er sein Handeln als Sucht bezeichnen.
Der Mann mit abgeschlossenem Bachelor-Studium bestritt indes, dass das Ausgraben von Münzen eine illegale Tätigkeit sei. Antike Münzen seien «herrenlose Objekte», auf die ein Staat kein Anspruch habe. Im Bezug auf das Kulturgütertransfergesetz hätten Münzen seiner Ansicht nach zudem keine Bedeutung.
Über Internet verkauft
Verkauft hatte der Beschuldigte eine beachtliche Anzahl an Münzen und antiken Objekten über verschiedene Internetauktionsplattformen unter mehreren Benutzernamen sowie über eigene Internetseiten sowie per Email. Seine Kundendatenbank umfasste rund 5000 Privatpersonen.
Die Zahlungen wurden gemäss Anklage über Konten bei verschiedenen Banken in der Schweiz, Deutschland und Österreich abgewickelt. Ein Bankkonto hatte der Beschuldigte etwa unter der Adresse des elterlichen Ferienhauses eröffnet. Die Unterlagen habe er in dessen Garten vergraben. Ein Konto habe er auch in der Türkei gehabt.
Den Handel habe er betrieben, um sich weitere, für ihn bedeutende Münzen zu kaufen und seine Reisen zu finanzieren, sagte der Mann vor Gericht. Je mehr Plattformen er genutzt habe, desto mehr Umsatz habe er schnell erzielen können.
Über 14’000 Münzen beschlagnahmt
Ende April 2012 war der damals in der Region Basel wohnhafte Mann festgenommen worden. Auslöser war eine Anzeige der Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des Bundesamts für Kultur. Bei Durchsuchungen in Liegenschaften und Bankschliessfächern in der Schweiz, Deutschland und Österreich beschlagnahmten die Behörden rund 14’300 antike Münzen und über 2500 antike Objekte.
Heute lebt der Angeschuldigte gemäss eigenen Aussagen mit seiner Frau weitgehendst zurückgezogen in den Schweizer Bergen. Geld verdiene er mit dem Verkauf vom Bergkristallen übers Internet oder als Hilfsarbeiter. Das Haushaltseinkommen betrage weniger als 1000 Franken pro Monat. Das Urteil des auf fünf Tage angesetzten Strafprozesses wird am 12. Oktober erwartet.