Über Jahre hatte ein Schweizer zahlreiche antike Münzen und Objekte im Ausland erworben und im Internet verkauft. Das hat dem 31-Jährigen nun eine Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässiger Hehlerei und Geldwäscherei eingebracht.
Das Strafgericht Basel-Landschaft sprach am Mittwoch eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten aus. Zudem wurde dem Mann eine bedingte Geldbusse von 180 Tagessätzen à 30 Franken auferlegt. Beides wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen. Er muss zudem die Verfahrenskosten von gut 100’000 Franken übernehmen.
Bei Reisen in die Türkei sowie nach Serbien und Österreich hatte der Mann, der zur Tatzeit Jusstudent war, unzählige griechische, römische und byzantinische Münzen sowie antike Objekte wie Pfeilspitzen, Nägel und Armreifen erworben. Verkauft hat er eine beachtliche Anzahl über Internetauktionsplattformen, eigene Internetseiten und per Email.
Die Zahlungen wurden über Konten bei verschiedenen Banken in der Schweiz, Deutschland und Österreich abgewickelt. Ein Konto habe er auch in der Türkei gehabt. Mit dem Verkauf hatte er gemäss Anklageschrift zwischen 2008 und März 2012 gut 637’000 Franken eingenommen.