Wegen des dutzendfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern über das Internet ermittelt die Staatsanwaltschaft im norddeutschen Osnabrück gegen einen 32-Jährigen. Die Opfer stammten auch aus der Schweiz.
Auf einer bei Kindern beliebten Internetplattform soll der geständige Mann unter falschem Namen vor allem sieben- bis dreizehnjährige Mädchen und Knaben angeschrieben und dazu gedrängt haben, ihm Nacktaufnahmen von sich zu schicken, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Dabei soll er die Kinder auch aufgefordert haben, für Bilder und Videos sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Zunächst hatte die «Neuen Osnabrücker Zeitung» über den Fall berichtet.
Bei der Kontaktaufnahme soll der Mann sich als junges Mädchen ausgegeben haben. Etliche der Kinder hätten dies zunächst als eine Art Internet-Sexspiel mit einem vermeintlich gleichaltrigen Mädchen gesehen.
Anderen habe der 32-Jährige Credits geboten, eine interne Währung der Plattform, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Alexander Retemeyer. Die Ermittler gehen von 122 Opfern aus Deutschland, Belgien und der Schweiz aus. Viele der Kinder seien schwer traumatisiert.
Fedpol leistet Amtshilfe
In der Schweiz seien «nur einzelne» Kinder betroffen, sagte Retemeyer auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Angaben zur genauen Zahl der Schweizer Opfer machten aber weder er noch das Bundesamt für Polizei fFedpol).
Das fedpol habe im Fall Amtshilfe geleistet, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die betroffenen Opfer hätten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kantons- oder Stadtpolizeien identifiziert werden können.
Die Strafverfolgung im Bereich Pädokriminalität liege bei den Kantonen, weshalb das fedpol diesen die Meldung aus Deutschland weitergeleitet habe.
Nicht weiterverkauft
Die von dem Mann gesammelten Filme habe er weder verschickt oder verkauft, sagte der Osnabrücker Staatsanwaltschafts-Sprecher Retemeyer. In der Wohnung des Beschuldigten sollen mehr als 600 kinderpornografische Dateien sichergestellt worden sein.
Mit einer 15-Jährigen habe der Mann auch ein Treffen vereinbart, bei dem es zu sexuellen Handlungen kam. Dem Mann, der in Kürze angeklagt werden soll, droht eine mehrjährige Haftstrafe.