37-jähriger Marokkaner in Lausanne wegen Mordversuchs vor Gericht

Vor dem Kriminalgericht in Lausanne muss sich seit Dienstag ein 37-jähriger Marokkaner wegen versuchten Mordes verantworten. Der Angeklagte stach im Februar 2010 44 Mal mit drei verschiedenen Messern auf seine Ex-Frau ein. Diese überlebte die Verletzungen.

Ein Polizist vor dem Kriminalgericht in Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Vor dem Kriminalgericht in Lausanne muss sich seit Dienstag ein 37-jähriger Marokkaner wegen versuchten Mordes verantworten. Der Angeklagte stach im Februar 2010 44 Mal mit drei verschiedenen Messern auf seine Ex-Frau ein. Diese überlebte die Verletzungen.

Der Angeklagte, Taxifahrer von Beruf, lernte seine Frau 2003 kennen und heiratete sie 2006. Danach stritt sich das Paar immer wieder heftig. Der Angeklagte soll seiner Partnerin zudem bei mehreren Gelegenheiten Faust- und Fusstritte zugefügt haben.

Im Oktober 2007 soll der Angeklagte seine Frau während einer ganzen Nacht im Badezimmer gefangen gehalten haben. Dabei setzte er ihr laut Anklage ein Messer an den Hals und drohte ihr, sie zu töten oder sich umzubringen, sollte sie die Polizei rufen.

Der Untreue verdächtigt

Am 22. Februar 2010 soll sich der Angeklagte mit Gewalt Zutritt zur Wohnung seiner Frau verschafft haben, von der er unterdessen getrennt lebte. Weil er sie der Untreue verdächtigte, begann er auf sie einzustechen – 44 Mal mit drei verschiedenen Messern.

Erst als die Polizei eintraf, liess der Mann vom Opfer ab. Die Messerklingen hatten sich unter der Gewaltanwendung verbogen oder waren gebrochen.

Das Opfer erlitt mehrfache Stichwunden, vor allem in der Bauchgegend, und musste ins Universitätsspital Lausanne gebracht werden. Die Frau überlebte die Verletzungen, obwohl diese laut den Ärzten lebensbedrohlich waren.

Mangelnder Respekt der Frau

Der Angeklagte gab am Dienstag vor Gericht lediglich die Messerstiche an seiner Ex-Frau zu. Die restlichen Vorwürfe bestritt er und bezeichnete seine frühere Gefährtin als Teufelsweib, das nicht arbeiten wollte und ihm mangelnden Respekt gezeigt habe.

Die Verteidigung macht versuchte Tötung im Affekt geltend.

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