4 Jahre und 9 Monate Haft für kurdischen Hauptangeklagten gefordert

Im Prozess um Terror-Propaganda im Internet hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht für den Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten gefordert. Der wichtigste Vorwurf lautet auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Der ältere der beiden Angeklagten mit seiner Frau (Bild: sda)

Im Prozess um Terror-Propaganda im Internet hat die Bundesanwaltschaft vor dem Bundesstrafgericht für den Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten gefordert. Der wichtigste Vorwurf lautet auf Beteiligung an einer kriminellen Organisation.

Für den ebenfalls angeklagten jüngeren Bruder des Kurden beantragte Bundesstaatsanwältin Maria Schnebli am Dienstag in Bellinzona eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Davon seien 12 Monate auf Bewährung auszusetzen. Der 25-Jährige soll mit seinen Aktivitäten in Internetforen eine kriminelle terroristische Organisation unterstützt haben.

Bei den weiteren Anklagepunkten, die beide in Basel lebenden Kurden betreffen, geht es um Gewaltdarstellungen, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten und Falschbeurkundungen. Dem jüngeren Beschuldigten wird aufgrund eigener Textbeiträge im Internet auch Rassendiskriminierung vorgeworfen.

Gemäss Anklage waren beide Brüder aktive Mitglieder einer neu gegründeten dschihadistisch-salafistischen Organisation mit Verbindung zum Al-Kaida-Netzwerk. Der Hauptbeschuldigte soll eine Schlüsselrolle im europäisch vernetzten «Zentrum Didi Nwe Auslandsabteilung» gespielt haben.

«Von Anfang an gelogen»

Am Dienstag konzentrierte sich die Bundesstaatsanwältin auf den Lebenswandel der beiden Männer in der Schweiz. «Beide haben im Gastland von Anfang an gelogen, um Asyl zu erhalten,» sagte sie im Plädoyer. Sie hätten unter anderem ihre Familie für tot erklärt, obwohl dies nicht der Wahrheit entspreche.

«Die Beschuldigten sind eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in der Schweiz und den Religionsfrieden», sagte Schnebli. Der Asylstatus sei ihnen abzuerkennen. Die Ermittlungen der Bundesbehörden hätten sie nie unterstützt. Sie verweigerten entweder die Aussagen oder machten widersprüchliche Angaben.

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