Im Jahr 2011 sind in der Schweiz 40 Menschen ertrunken, wie die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) am Montag mitteilte. Sie erinnert einmal mehr an die Baderegeln.
Von den 40 Ertrunkenen waren 25 Männer, 11 Frauen und 4 Kinder. 18 Personen starben in Seen, 18 in Flüssen, 3 beim Tauchen und eine in einem privaten Pool. Am meisten Ertrinkungsfälle ereigneten sich im Kanton Zürich (11) gefolgt vom Kanton Bern (10) sowie St. Gallen und Tessin (je 3).
Je zwei Ertrinkungsfälle ereigneten sich in den Kantonen Obwalden, Wallis, Luzern und Genf. Je eine Person ertrank in Graubünden, Schwyz, Neuenburg, Waadt und Basel-Stadt. Aus den restlichen Kantonen wurden der SLRG keine Ertrinkungsfälle gemeldet.
90 Prozent aller Ertrinkungsfälle bei kleinen Kindern liessen sich vermeiden, wenn sie besser beaufsichtigt würden, schreibt die SLRG. Mit dem Film „Lautloses Ertrinken“ auf www.das-wasser-und-ich.ch will sie die Botschaft vermitteln, dass kleine Kinder in Wassernähe immer begleitet und in Griffnähe beaufsichtigt sein müssen.
Die SLRG erinnert bei der Gelegenheit an die sechs Baderegeln: Nie überhitzt ins Wasser springen. Kleine Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am Wasser gelassen werden. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser.
Zur Vermeidung von Badeunfällen soll nie mit vollem oder ganz leerem Magen ins Wasser gegangen werden. Nach üppigem Essen soll man am besten zwei Stunden warten. Auch Alkohol und Drogen sollen gemieden werden. Trübe oder unbekannte Gewässer sollten gemieden und lange Strecken nie allein geschwommen werden.