Ein 47-jähriger Kosovare, der seine Ehefrau mit dem Auto überfahren und mit einer Eisenstange erschlagen hat, will in der Berufung ein milderes Urteil erwirken. Das Kantonsgericht St. Gallen muss nun entscheiden, ob der Mann wegen Mordes oder vorsätzlicher Tötung verurteilt wird.
Das Kreisgericht St. Gallen hatte den Mann im Mai 2013 des Mordes, der mehrfachen Drohung, der mehrfachen Nötigung und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren.
Der 47-Jährige hatte seiner Frau, die getrennt von ihm lebte und mit einem Arbeitskollegen liiert war, am 8. November 2011 in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in St. Gallen abgepasst.
Mit Vollgas fuhr er mit seinem Auto von hinten in sie hinein. Danach holte er eine Eisenstange aus dem Kofferraum und schlug damit dem am Boden liegenden Opfer mehrmals wuchtig auf den Kopf. Die Frau war sofort tot.
Einen Strassenarbeiter, der der Frau helfen wollte, bedrohte der Verurteilte mit der Eisenstange. Danach fuhr er mit dem Auto weg. Kurze Zeit später liess er sich von der Polizei festnehmen und gestand die Tat.
Geständnis teilweise widerrufen
Im Berufungsverfahren vom Dienstag am Kantonsgericht St. Gallen wehrte sich der Beschuldigte vor allem gegen die Qualifikation der Tötung als Mord. Der Gerichtspräsident befragte den Mann mit Hilfe eines Dolmetschers fast zwei Stunden lang.
Jedes Mal wenn sich der 47-Jährige nicht mehr an die Drohungen, die er immer wieder gegen seine Ehefrau ausgesprochen hatte, erinnern konnte, konfrontierte ihn der Gerichtspräsident mit früheren Aussagen.
Bereits vor Kreisgericht hatte der Kosovare sein Geständnis teilweise widerrufen. Seine Drohungen seien nicht ernst gemeint gewesen, sagte er. Am Tag der Tat habe er nur mit seiner Frau reden wollen. Er bereue sehr, dass er aus Wut in sie hineingefahren sei. «Jetzt sind meine beiden Kinder ohne Mutter», sagte der IV-Bezüger immer wieder.
Todesdrohungen nicht ernst genommen
Sein Verteidiger plädierte auf vorsätzliche Tötung und eine mildere Strafe von zehn Jahren. Nach mehr als zwanzig Ehejahren, in denen er seine Frau nie geschlagen habe, sei er mit den Konflikten in der Beziehung überfordert gewesen. Auch die Behörden hätten die Todesdrohungen nicht ernst genommen.
Die Staatsanwaltschaft fordert die Abweisung der Berufung und eine Verurteilung wegen Mordes. Die Beweggründe des Täters seien besonders verwerflich, auch sei er sehr kaltblütig vorgegangen und habe dem Opfer keine Überlebenschance gelassen.
Der Zeuge habe ausgesagt, der Mann habe wie ein Tier auf den Schädel der Frau eingeschlagen. Er habe aus Rache gehandelt, sagte der Staatsanwalt. Sie sei lieber tot als mit ihm zusammen, habe die Frau noch am Abend vor ihrem Tod gesagt.
Das Urteil steht noch aus, es wird voraussichtlich am Mittwoch schriftlich bekanntgegeben.