51-jähriger Deutscher wird im Tessin wegen Mordes angeklagt

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes gegen einen 51-jährigen Deutschen erhoben. Der homosexuelle Mann soll im November 2010 in Villa Luganese TI seinen Liebhaber erstochen haben. Er wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen und verbüsst bereits einen Teil der Strafe, wie die Strafbehörde mitteilte.

Wohnungen im Tessin (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Tessiner Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes gegen einen 51-jährigen Deutschen erhoben. Der homosexuelle Mann soll im November 2010 in Villa Luganese TI seinen Liebhaber erstochen haben. Er wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen und verbüsst bereits einen Teil der Strafe, wie die Strafbehörde mitteilte.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen 40-jährigen Tessiner Marketing-Chef einer Grossbank. Er wurde von Arbeitskollegen tot in seiner Wohnung gefunden.

Für die Ermittler rückte rasch ein Beziehungsdelikt in den Vordergrund. Täter und Opfer sollen eine heimliche Beziehung geführt haben. Der eigentliche Partner des Toten wurde damals auch von der Polizei verhört. Ihn liessen die Beamten aber wieder gehen.

Eifersucht als mögliches Tatmotiv

Anfangs galt Eifersucht als Tatmotiv. Offenbar wollte der Marketing-Chef die Beziehung mit dem Deutschen beenden. Der geständige Täter habe im Verlauf der Ermittlungen auch auf dieser Version bestanden, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Tessiner Staatsanwaltschaft.

Doch nach und nach seien neue Umstände ans Licht gekommen, die den Deutschen als Serienbetrüger entlarvten. Er soll unter anderem 200’000 Franken seines Liebhabers veruntreut haben. Dieser kam ihm auf die Schliche und forderte sein Geld zurück.

Es sei nun Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, welches die wahren Beweggründe des Täters für das Tötungsdelikt waren, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der 51-jährige Deutsche wird sich vor dem Strafgericht Lugano wegen Mordes und untergeordnet wegen vorsätzlicher Tötung verantworten müssen. Weiter wirft ihm die Staatsanwaltschaft Veruntreuung, schwerer Betrug, Dokumentenfälschung und Irreführung der Justiz vor.

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