60-Prozent-Regel bei industriellen Produkten setzt sich durch

Bei der Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» haben sich National- und Ständerat nach jahrelangen Diskussionen in den wichtigen Punkten geeinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag eingelenkt und strengere Regeln bei den industriellen Produkten gutgeheissen.

Die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Archiv) (Bild: sda)

Bei der Swissness-Vorlage zum Schutz der Marke «Schweiz» haben sich National- und Ständerat nach jahrelangen Diskussionen in den wichtigen Punkten geeinigt. Der Ständerat hat am Donnerstag eingelenkt und strengere Regeln bei den industriellen Produkten gutgeheissen.

Industrielle Produkte dürfen demnach künftig als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen. Der Ständerat hatte die Hürde ursprünglich tiefer setzen wollen, nämlich bei 50 Prozent.

Die Swissness-Frage gibt vor allem in der Uhrenindustrie zu reden. Unter anderen machte sich Swatch für die 60-Prozent-Regel stark, weshalb die Gegner von einer «Lex Hayek» sprechen. Andere Uhrenhersteller setzten sich für die 50-Prozent-Regel ein.

Die tiefere Hürde entspräche zwar der heutigen Praxis. Weil die Hersteller neu mehr Kosten anrechnen könnten, würde es sich faktisch aber um eine Lockerung handeln, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga in den Räten erklärte.

Marke «Schweiz» stärken

Im Ständerat blieb die Frage höchst umstritten. Der Rat sprach sich schliesslich aber mit 22 zu 21 Stimmen für 60 Prozent aus. Die Befürworter strengerer Regeln geben zu bedenken, dass niemand gezwungen sei, Produkte mit dem Label «Schweiz» zu bewerben. Schliesslich sei das Ziel, die Marke zu stärken.

Produkte mit Schweizerkreuz auf dem Markt seien bis zu 20 Prozent mehr wert, stellte Anita Fetz (SP/BS) fest. «Wer eine Swissness-Prämie von 20 Prozent einstreichen kann, muss auch dafür sorgen, dass Schweiz drin ist, wenn Schweiz drauf steht.» Die Gegner argumentierten vergeblich, die Hürde dürfe nicht zu hoch gesetzt werden, sonst schade dies den KMU.

80-Prozent-Regel bei Lebensmitteln

Bei den Lebensmitteln hatten sich die Räte in den wesentlichen Punkten bereits früher geeinigt. Lebensmittel gelten künftig nur dann als schweizerisch, wenn mindestens 80 Prozent des Gewichts der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Rohstoffe, die es in der Schweiz nicht oder nicht in genügender Menge gibt, gibt es Ausnahmen.

Eine besondere Regel wird für Milch und Milchprodukte eingeführt: Gegen den Willen des Bundesrates haben die Räte im Gesetz verankert, dass die Milch zu 100 Prozent aus der Schweiz stammen muss. Der Ständerat wollte diese Sonderregel eigentlich nicht, lenkte aber angesichts des klaren Stimmenverhältnisses im Nationalrat ein.

Aufzucht oder Haltung?

An seiner Version festgehalten hat der Ständerat dagegen bei der Frage, wann ein Produkt, das von einem Tier stammt, als schweizerisch gelten soll. Beim Fleisch sind sich die Räte einig: Ausschlaggebend ist der Ort, an dem die Tiere den überwiegenden Teil ihres Lebens verbracht haben.

Bei anderen Produkten möchte der Nationalrat den Ort der Aufzucht zum Kriterium machen. Dies geht dem Ständerat nicht weit genug. Er will, dass es auf den Ort der Haltung der Tiere ankommt. Daran hielt er mit 22 zu 18 Stimmen fest.

Von Hühnern und Eiern

Die Version des Nationalrats habe problematische Folgen, befand Peter Bieri (CVP/ZG). So wäre es möglich, dass die Eier einer Legehenne nicht schweizerisch wären, während die Henne selbst – als Suppenhuhn – schweizerisch wäre.

Thomas Minder (parteilos/SH) pflichtete ihm bei. «Für mich ist die Milch dann schweizerisch, wenn die Kuh hier lebt und und hier Schweizer Gras frisst», stellte er fest. Die ständerätliche Version komme diesem Verständnis näher.

Das Markenschutzgesetz geht mit dieser Differenz zurück an den Nationalrat. Das Wappenschutzgesetz ist bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session. Darüber werden die Räte aber nur befinden, wenn auch das Markenschutzgesetz bereit ist.

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