Das Kreisgericht St. Gallen hat das Urteil für einen Mann gefällt, der Knaben sexuell missbrauchte. Es verurteilte den 61-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Nach Verbüssung der Strafe wird er verwahrt.
Der 61-jährige Mann hatte sich am 9. August vor dem Kreisgericht St. Gallen verantworten müssen. Nun hat das fünfköpfige Richtergremium das Urteil veröffentlicht. Es sprach den Täter der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und der mehrfachen Pornografie schuldig. Die Freiheitsstrafe, die er verbüssen muss, beträgt sieben Jahre. Anschliessend wird er verwahrt.
Zwei der missbrauchten Knaben muss er Genugtuungssummen in Höhe von 7500 beziehungsweise 25’000 Franken bezahlen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren und Verwahrung beantragt, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und eine stationäre Massnahme.
Mehrere Vorstrafen
Der Mann stand seit 1985 immer wieder wegen sexueller Handlungen mit Kindern vor Schranken. Im aktuellen Verfahren warf ihm die Anklage vor, zwischen 2007 und 2008 eine sexuelle Beziehung zu einem damals unter 16 Jahre alten Knaben unterhalten zu haben. Er traf sich mit ihm mehr oder weniger wöchentlich in seiner Wohnung. Zwischen 2011 und 2015 missbrauchte er zwei Buben aus der Verwandtschaft. Der eine war erst acht Jahre alt. Er filmte und fotografierte die Buben bei seinen Straftaten.
Der Beschuldigte war an der Gerichtsverhandlung geständig. In seiner Kindheit sei auch er missbraucht worden, erzählte er. Hätte er dies nicht erleben müssen, wäre vielleicht vieles anders gekommen. Er sei von frühester Kindheit an von allen im Stich gelassen worden. Anstatt Hilfe zu erhalten, habe man auf ihn eingeprügelt und klein gemacht.
Therapie hat nichts gebracht
Der fachärztliche Gutachter beschrieb den Mann als Psychopathen. Er sei ein Wiederholungstäter ohne Einsicht und Reue. Auch das mittlerweile höhere Alter habe ihn nicht davon abgehalten, schwere Übergriffe vorzunehmen. Therapie, chemische Kastration und Gefängnisaufenthalte hätten nichts genützt.
Der Psychiater empfahl in seinem Gutachten die Verwahrung des Täters. Eine Therapie – einschliesslich der Kastration mit Medikamenten – hätten seines Erachtens zurzeit keine Aussicht auf den gewünschten Erfolg. Dazu fehlten dem Beschuldigten die Reue und der Wille, sich auf eine Veränderung einzulassen.
Der Gutachter räumte aber ein, es sei nicht völlig ausgeschlossen, dass eine Therapie Wirkung zeigen könne. Verlaufe ein Versuch positiv, bestehe die Möglichkeit, die Verwahrung aufzuheben und die Strafe in den normalen Strafvollzug mit stationärer oder ambulanter Massnahme umzuwandeln.
Seelische Störungen
Der Beschuldigte habe nur gestanden, weil die Beweislast erdrückend gewesen sei, erklärte der Staatsanwalt. Noch immer sei er überzeugt, dass er von den Minderjährigen verführt worden sei. Sowohl der Staatsanwalt als auch der Rechtsvertreter der Opfer betonten, dass die Buben durch die Übergriffe schwere seelische Störungen erlitten hätten, die sich in Schule und Alltag bemerkbar machten.
Der Verteidiger hatte die Anordnung von Verwahrung als unangemessen bezeichnet. Sie gelte als «Ultima Ratio». Der Gutachter habe tendenziös beurteilt, sein Mandant zeige durchaus Einsicht und Reue. Was er brauche sei die richtige Therapie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte beim Gericht bereits an, gegen den Entscheid zu appellieren.