422 von insgesamt 2255 Gemeinden in der Schweiz haben offiziell einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent und dürfen somit keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. 66 Gemeinden haben seit 2015 die 20-Prozent-Marke neu überschritten.
In 21 Gemeinden ist der Anteil unter 20 Prozent gesunken. Dies zeigt das am Freitag zum ersten Mal veröffentlichte «Wohnungsinventar der Gemeinden» des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE). Zwar wurde bereits in früheren Jahren der Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden ermittelt. Die neue Berechnungsmethode aufgrund der von den Gemeinden erstellen Wohnungsinventare sei aber präziser und aktueller, schreibt das ARE in einer Mitteilung.
Relevant ist die Erhebung, weil das Volk im März 2012 beschlossen hat, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Seit Anfang 2016 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Für Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent gilt grundsätzlich ein Bauverbot für Zweitwohnungen. Allerdings gibt es mehrere Ausnahmen, etwa für touristisch bewirtschaftete Wohnungen.
Ein Grossteil der vom Baustopp betroffenen 422 Gemeinden befinden sich in den Kantonen Wallis, Graubünden, Tessin, Bern und Waadt. Für allem für die Waadt bringt die neue Berechnung des Bundes Änderungen. 18 Gemeinden befinden sich neu auf der Liste der Orte mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent, drei Gemeinden wurden davon gestrichen.
Im Kanton Bern figurieren sieben Gemeinden neu auf der Liste, zwei wurden gestrichen. Im Wallis fallen drei Orte weg, sechs kommen dazu, darunter die Gemeinden Goms und Crans-Montana. Die betroffenen Gemeinden und Kantone können innerhalb von dreissig Tagen Stellung nehmen. Anfang Mai wird das ARE den Anwendungsbereich der Zweitwohnungsgesetzgebung definitiv anpassen.
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