70 Jahre für Todesschützen von deutschem Austauschschüler in USA

Der Todesschütze eines Hamburger Austauschschülers ist zu 70 Jahren Haft verurteilt worden. Der heute 30-Jährige stelle eine zu grosse Bedrohung dar. Die ersten 20 Jahre kann der Verurteilte keinen Antrag auf Bewährung stellen.

Der Verurteilte vor dem Gericht in Missoula (Bild: sda)

Der Todesschütze eines Hamburger Austauschschülers ist zu 70 Jahren Haft verurteilt worden. Der heute 30-Jährige stelle eine zu grosse Bedrohung dar. Die ersten 20 Jahre kann der Verurteilte keinen Antrag auf Bewährung stellen.

Dieses Strafmass verkündete der Richter für den wegen vorsätzlicher Tötung Verurteilten am Donnerstag in Missoula im US-Staat Montana.

«Sie sind wütend auf die Welt, und das ist offensichtlich an ihrem Verhalten, an der Sprache, die Sie verwenden», sagte der Richter. Und: «Wir müssen eine Gesellschaft schaffen, in der Menschen wie Sie nicht überreagieren.»

Der Verurteilte entschuldigte sich in einer kurzen Stellungnahme für seine Tat. «Ich habe getan, was ich für nötig hielt, um meine Familie und mich selbst zu schützen», sagte er. Seine Partnerin und seine Mutter hatten den Richter zuvor mit emotionalen Bemerkungen um Milde gebeten. Der Richter lehnte einen Antrag der Verteidigung auf ein neues Verfahren aber ab.

Der Verurteilte hatte den Austauschschüler im April 2014 erschossen, nachdem dieser nachts in seine Garage eingedrungen war. Die Geschworenen in dem Prozess meinten, er habe den Jugendlichen in eine Falle gelockt und kaltblütig hingerichtet. Die Verteidigung hatte dagegen auf Notwehr plädiert.

Der Schütze hatte mit einer Haftdauer von mindestens zehn Jahren rechnen müssen. Das Gesetz sieht in den USA je nach Schwere der Tat eine Gefängnisstrafe von bis zu 100 Jahren vor.

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