79-Jähriger muss wegen Schüssen auf Nachtschwärmer ins Gefängnis

Weil sich ein 79-jähriger Rentner in Genf von zwei Nachtschwärmern belästigt gefühlt hatte und deshalb auf sie schoss, ist er zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Rentner habe völlig unverhältnismässig reagiert, so das Gericht.

Das Genfer Strafgericht (Archiv) (Bild: sda)

Weil sich ein 79-jähriger Rentner in Genf von zwei Nachtschwärmern belästigt gefühlt hatte und deshalb auf sie schoss, ist er zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Der Rentner habe völlig unverhältnismässig reagiert, so das Gericht.

Zu der Auseinandersetzung in der Genfer Altstadt kam es in einer Nacht im Januar 2012. Der Rentner fühlte sich durch zwei Nachtschwärmer in seiner Ruhe gestört, die soeben ein Nachtlokal verlassen hatten und vor seinem Haus Lärm machten.

Nachdem der 79-Jährige die jungen Leute um Ruhe gebeten hatte, nahm er einen Revolver und schoss viermal in deren Richtung. Einer der jungen Männer wurde durch einen Schuss in den Bauch schwer verletzt. Ohne rasche Intervention der Rettungskräfte wäre das Opfer – ein Gefängniswärter – gestorben.

Nach dem Urteil des Genfer Strafgerichts reagierte der Rentner denn auch «völlig unverhältnismässig». Er habe aus egoistischen und belanglosen Motiven zur Waffe gegriffen und auf alles geschossen. In keinem Moment habe er sich die Schwere seines Tuns bewusst gemacht und keinerlei Mitgefühl mit dem Opfer empfunden.

Das Strafgericht verurteilte den Schützen deshalb wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, zehn Monate davon unbedingt. Dem Opfer muss er zudem eine Entschädigung von 5000 Franken zahlen.

Der Staatsanwalt zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert, ein Jahr davon unbedingt.

Der Angeklagte selber verlangte einen Freispruch und argumentierte, er sei schon 17 Mal um die Welt gereist und noch nie so angegriffen worden. Die «alkoholisierten Taugenichtse ohne Hirn» hätten ihn sogar mit Pflastersteinen beworfen. Das Gericht hielt dagegen fest, dass es sich in Wirklichkeit nur um kleine Kieselsteine handelte.

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