85-jähriger Unglücksfahrer von Bad Säckingen steht vor Gericht

Knapp ein Jahr nach der Irrfahrt eines Rentners mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fussgängerzone in Bad Säckingen (D) an der Rheingrenze zum Kanton Aargau hat am Dienstag der Prozess gegen den heute 85-Jährigen begonnen.

Knapp ein Jahr nach der Irrfahrt eines Rentners mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fussgängerzone in Bad Säckingen (D) an der Rheingrenze zum Kanton Aargau hat am Dienstag der Prozess gegen den heute 85-Jährigen begonnen.

Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung in mehreren Fällen schuldig gemacht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt. Er habe Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt.

Der Wagen sei daraufhin unkontrolliert in eine Menschenmenge gerast. Eine 63 Jahre alte deutsche Frau, die in der Schweiz gelebt hatte, sowie ein 60-jähriger Mann kamen ums Leben. 27 Passanten wurden verletzt, 9 von ihnen schwer.

Das Unglück hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres in der historischen Altstadt von Bad Säckingen ereignet. Die Stadt am Rhein liegt direkt gegenüber der Aargauer Gemeinde Stein.

Bis zu fünf Jahre Haft

Für den Prozess vor dem Amtsgericht Bad Säckingen sind zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt, sagte die Vorsitzende Richterin Margarete Basler. Es sollen elf Zeugen sowie drei Sachverständige angehört werden. Dabei handele es sich um einen medizinischen sowie um zwei technische Gutachter.

Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten Ermittler ausgeschlossen. Der Führerschein sei dem Rentner bereits nach dem Unfall abgenommen worden, sagte der Staatsanwalt. Der Mann darf seither nicht mehr Auto fahren. Bei einer Verurteilung drohen ihm laut Staatsanwaltschaft bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Das Urteil könnte im Laufe des Monats gesprochen werden. Zwei der Opferfamilien sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten.

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