Aarau legt gegen SFL-Urteil Rekurs ein

Der FC Aarau legt gegen das erstinstanzliche Urteil der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) Rekurs ein.

Am 15. Mai spielten sich im Brügglifeld chaotische Szenen ab (Bild: SI)

Der FC Aarau legt gegen das erstinstanzliche Urteil der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) Rekurs ein.

In einem ersten Urteil war verfügt worden, dass der Gästesektor im Erstrunden-Heimspiel gegen Basel 19. Juli geschlossen bleibt. Dies auf Grund der Vorfälle rund um das Spiel gegen den gleichen Gegner am 15. Mai.

Nachdem der fünfte Meistertitel in Serie des FCB festgestanden hatte, stürmten nach dem Schlusspfiff mehrere maskierte Fans der Basler auf das Spielfeld und suchten gezielt die Konfrontation mit den Aarauer Fans. Dabei warfen sie auch Pyro-Fackeln in deren Sektor.

Die Kommission hatte in ihrem Urteil vom 24. Juni festgestellt, dass der Heimklub gegen seine Pflicht verstossen habe, für Sicherheit und Ordnung im Stadion zu sorgen. Der Heimklub habe mit dem Verzicht der Aufstellung einer Sicherheitslinie zum Spielfeldrand bei Spielschluss in Kauf genommen, dass es zu einer Stürmung des Spielfelds und damit verbunden zu Ausschreitungen mit Verletzten kommen konnte. Deshalb wurde die Schliessung des Gästesektors im ersten Heimspiel gegen Basel verfügt. Zudem erhielt der FC Aarau eine Busse in der Höhe von 40’000 Franken.

Dem FC Basel warf die Disziplinarkommission kein organisatorisches Verschulden vor. Dessen Sicherheitspersonal versuchte unter anderem die Auseinandersetzungen zwischen den Gruppierungen zu verhindern. Der FCB wurde mit 25’000 Franken gebüsst.

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