Das Aarekraftwerk in Aarau muss keine weiteren Lösungen zur Sicherstellung der Fischwanderung flussabwärts prüfen. Das hat das Aargauer Verwaltungsgericht entschieden. Es wies eine Beschwerde des Gewässerschutzverbands AquaViva und vier weiterer Verbände ab.
Mit der Beschwerde wollten die Umweltverbände erreichen, dass die IBAarau Kraftwerk AG dazu verpflichtet wird, die technischen und betrieblichen Fischschutz- und Fischabstiegsmassnahmen vertieft zu prüfen und in einem Bericht darzulegen.
Der Verband AquaViva mit Sitz in Schaffhausen machte den Entscheid des Verwaltungsgerichts am Freitag bekannt. Es werde in Kauf genommen, dass Fische wie Aal, Äsche und Nase in den Turbinen weiter massenhaft getötet würden, heisst es in einer Stellungnahme.
Das Urteil gebe Kraftwerksbetreibern von grossen Anlagen einen Freipass, Massnahmen zum Schutz der absteigenden Fische weiter zu vertagen.
Das Verwaltungsgericht verweist gemäss Angaben des Verbands auf die inhärente Konzessionsbestimmung. Demnach könnten Anpassungen an den Stand der Technik verfügt werden. Das Gericht verweise auf die kommende Sanierung im Rahmen des neuen Gewässerschutzgesetzes.
Der Verband bezeichnet es als «paradox», dass die Sanierungsbedürftigkeit der neu entstehenden und konzessionierten Anlage schon jetzt feststehe und gemäss Planung bis zum Jahr 2022 vollzogen werden müsse.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Die Beschwerde hatten neben dem Verband AquaViva auch der WWF Schweiz und Aargau, die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Aare in Solothurn und der Aargauische Fischereiverband unterzeichnet.
Erneuerung für 135 Millionen Franken
Die regionale Energieversorgerin IBAarau will das seit über 100 Jahren bestehende Kanalkraftwerk für rund 135 Millionen Franken erneuern. Die Konzession lief Ende 2014 aus. Das Kraftwerk produziert den Stromverbrauch von rund 25’000 Haushaltungen.
Bis 2036 soll die Stromproduktion um 16 Prozent gesteigert werden. Die mittlere Jahresproduktion von derzeit 108 Gigawattstunden (GWh) soll auf rund 126 GWh erhöht werden.
Die Konzessionsstrecke liegt zu 82 Prozent im Kanton Solothurn und zu nur 18 Prozent im Kanton Aargau. Die Kraftwerksanlagen liegen im Kanton Aargau, das Wehr und Dotierkraftwerk wiederum im Kanton Solothurn.