Im Aargau müssen Hauseigentümer, die beim Bau einer Liegenschaft nicht wie vom Bund vorgeschrieben einen Schutzraum errichten, dem Kanton ab 2012 einen Ersatzbeitrag von 400 Franken pro Schutzplatz bezahlen. Der Regierungsrat hat die Höhe der Ersatzabgabe festgelegt.
Diese Regelung ist eine Folge des geänderten Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZS), das am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Die Baupflicht für private Bunker wird gelockert, am Prinzip wird jedoch festgehalten.
So muss künftig nur bei Wohnhäusern ab 38 Zimmern ein Schutzraum erstellt werden. Bisher galt die Regel bereits ab acht Zimmern. Es müssen auch keine kleinen Schutzräume mehr gebaut werden, sondern nur noch solche mit mindestens 25 Plätzen.
Vor diesem Hintergrund regelte der Aargauer Regierungsrat die Verrechnung und Verwaltung der Ersatzbeiträge neu, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Zweckgebundener Einsatz
Die Beiträge gehen künftig nicht mehr an die Gemeinden, sondern an den Kanton. Die vom Regierungsrat festgelegte Höhe von 400 Franken Ersatzabgabe pro Schutzplatz entspricht dem Minimum des vom Bund vorgegebenen Betrages.
Mit der Verwaltung der Gelder erhalte der Kanton die Möglichkeit, die Mittel gezielt und zweckgebunden einzusetzen, hält der Regierungsrat fest. Die Neuerung erlaube es, die Schutzraum-Bautätigkeit besser zu steuern, vorhandene Lücken zu schliessen und die Werterhaltung zu sichern.